Neu verankerter Versorgungsvertrag sieht weniger Klinikaufenthalte für psychisch Erkrankte vor

Von Cornelia Scherpe
23. Dezember 2011

In Brandenburg und in unserer Hauptstadt Berlin gilt ab jetzt ein neuer Versorgungsvertrag für psychisch Erkrankte. Egal ob der Patient an Depressionen leidet, eine Schizophrenie oder sonst eine psychische Erkrankung besteht - gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenkasse AOK will man sich nun noch besser um die Patienten kümmern.

Die "Psychiatrie-Initiative Berlin-Brandenburg" hat aus diesem Gedanken heraus einen neuen Versorgungsvertrag erstellt. Wichtigste Regel des neuen Vertrages: Die Patienten sollen nur noch so selten wie möglich Klinikaufenthalte bekommen. Eine stationäre Behandlung ist meist nur dann wirklich nötig, wenn die Erkrankung sehr ernst ist und der Patient eine Gefahr für sich oder anderer ist. Bei weniger heftigen Krankheitsverläufen kann es viel sinnvoller sein, die Patienten nur ambulant zu betreuen. Sie verbleiben in ihrem gewohnten Umfeld, haben regelmäßigen Kontakt zu ihren Familien und Freunden und erfahren so mehr Rückhalt und vor allen Dingen das Gefühl, unabhängig zu bleiben.

Zweiter Punkt des Vertrages: Die verschiedenen Ärzte eines psychisch Erkrankten sollen besser zusammenarbeiten. Es wird angestrebt, dass die interdisziplinäre Versorgung durch eine intensive Kommunikation der Mediziner noch deutlich besser wird.

Man hofft, dass der neue Versorgungsvertrag sowohl den Patienten hilft, als auch zu finanziellen Einsparungen führt. Das gesparte Geld soll dann sowohl der Krankenkasse, als auch den Ärzten zu gute kommen, damit weitere Versorgungsverbesserungen geplant werden können.