Bereits vierzehn Verurteilungen wegen Einbrüchen und Raubüberfällen kann ein 20-jähriger Mann aus Cambridge in England vorweisen. In den Knast musste der Brite aber deshalb trotzdem nicht.
Da er unter einer zwanghaften Hygienesucht leide, könne ihm der Aufenthalt in einem Gefängnis aus psychologischen Gründen nicht zugemutet werden. Davon jedenfalls lies sich der Richter überzeugen.
Der Straftäter wurde daher lediglich zu einem zwölfmonatigen Freiheitsentzug auf Bewährung in einer Jugendanstalt verurteilt. Außerdem wird er zwei Jahre lang unter Aufsicht gestellt und muss sich einer psychiatrischen Behandlung unterziehen, um seine angebliche Phobie unter Kontrolle zu bekommen.
Weniger Glück hatten hingegen zwei Mittäter des Briten. Da die beiden unter keiner Dreckphobie leiden, wurden sie zu Haftstrafen verurteilt.
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Von Stanley Rachman und Jarg B. Bergold das Fachbuch Verhaltenstherapie bei Phobien.

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