Neue Gebührenordnung lässt bald Zahnwurzelbehandlungen nicht mehr möglich werden

Von Viola Reinhardt
7. Februar 2009

Das Ziel eines Zahnarztes ist es in der Regel, einen Zahn zu erhalten. Einer der geeigneten Maßnahmen stellt hier die Zahnwurzelbehandlung dar. Bis zu 60% der bis zu 50 Jahre alten Patienten sind von einer aptikalen Parodontitis betroffen. Kariesschäden an den Zähnen wandern bis zur Wurzel und lassen in der Kombination mit Bakterien diesen wichtigen Teil des Zahnes zerstören.

Bei einer frühzeitigen Behandlung kann der Zahn gerettet werden. Die Deutsche Gesellschaft für Endodontie (DGEndo) weist nun darauf hin, dass das Gesundheitsministerium mit einer neuen Gebührenverordnung solche Behandlungen kaum mehr möglich werden lässt. Lediglich bis zu 7,02 € für etwa 2 min darf ein Zahnarzt dafür abrechnen, was sich angesichts der Kosten als kaum tragbar erweist. Das Ziehen eines Zahnes ist dagegen kostengünstiger, aber gewiss nicht Zahn erhaltend, wie es für den Organismus eines Menschen eigentlich sinnvoller wäre.