Hochintensiver fokussierter Ultraschall zur narbenlosen Behandlung von Myomen

Durch Anwendung des HIFU kann die Gebärmutter erhalten bleiben und die Patientin immer noch schwanger werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
15. April 2015

Frauen, die aufgrund eines gutartigen Tumors in der Gebärmutter (Myom) unter Beschwerden wie Menstruationsstörungen leiden, kann seit kurzer Zeit auf eine sehr schonende Art und Weise - ohne jeglichen Schnitt oder eine Punktion - geholfen werden. Durch die Anwendung des so genannten Hochintensiven fokussierten Ultraschalls (HIFU) werden Myome auf eine Art beseitigt, die es Betroffenen ermöglicht, bereits nach wenigen Tagen wieder in den (Berufs)alltag zu starten.

Funktionsprinzip und Vorteile des HIFU

Bei der Behandlung mit dem HIFU werden hochenergetische Schallwellen gebildet, durch deren Aufnahme das Gewebe, auf die der HIFU gerichtet ist, auf mehr als 60 Grad erhitzt wird. Es kommt zu einer Gerinnung des Eiweißes und somit letztlich zum Absterben der Geschwulstzellen. Während der Behandlung können Bewegung und Atmung der Patientin überwacht werden, sodass gesundes Gewebe keinesfalls geschädigt wird.

Experten der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) betonen dabei den Vorteil, dass die Gebärmutter erhalten bleiben kann und die Frauen immer noch die Möglichkeit haben, schwanger zu werden. Auch die Tatsache, dass sowohl auf Röntgenstrahlung - wie es beispielsweise bei einer der herkömmlichen Methoden, der Myomembolisation, der Fall ist - als auch auf eine Vollnarkose verzichtet und stattdessen lediglich auf ein Beruhigungsmittel zurückgegriffen werden kann, spricht für das neuartige Verfahren. Letztlich, so die DEGUM, seien die neuen Geräte deutlich leistungsstärker als deren Vorgänger, die anstelle von Ultraschallwellen mit Magnetresonanztomografie arbeiten.

Voraussetzungen für die Ultraschallbehandlung

Nicht alle Arten von Myomen können jedoch durch die Anwendung des HIFU behandelt werden. Den Experten zufolge sollte es sich um nicht mehr als fünf gutartige Tumore mit einem Durchmesser von maximal zehn Zentimeter handeln. Wer für diese Behandlung in Frage kommt, sollte bei seiner Krankenkasse nach einer möglichen Kostenübernahme fragen, da dieses Verfahren nicht zu den Standardleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen gehört.