9. November 2011
Zurzeit liegt in Aschenburg ein sechsjähriges Mädchen, das an den Spätfolgen einer Masern-Erkrankung leidet, im Sterben. Das Mädchen war seinerzeit sieben Monate alt, als es sich bei einem Erwachsenen ansteckte und fünf Jahre später hat sich dann die chronische und unheilbare tödliche Gehirnentzündung entwickelt. Auch ein anderes Kind leidet zurzeit an den Spätfolgen einer Masern-Erkrankung, der Gehirnentzündung SSPE (Subakute Sklerosierende Panenzephalitis). Ein drittes Kind starb schon vor vier Jahren daran, nachdem es sich im Jahr 2006 angesteckt hatte.
So liegt das Risiko von tödlichen Spätfolgen nach einer Masern-Erkrankung höher, als bisher angenommen. Deshalb sollten alle Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden, über eine Auffrischung sich bei ihrem Arzt informieren, weil die Zahl der Masern-Erkrankungen bei Erwachsenen bundesweit gestiegen sind. Im Vorjahr waren es 623 Fälle, dieses Jahr sind es schon 1.571. Auch sind 159 Säuglinge an Masern erkrankt. Wer also keinen Impfschutz besitzt, der sollte möglichst einen Kontakt zu Kleinkindern vermeiden, denn die Kinder dürfen erst nach dem elften Monat laut Impfvorschrift gegen Masern geimpft werden. Die tödliche Erkrankung an SSPE kann sich auch nach fünf bis acht Jahre nach einer Masern-Erkrankung zeigen.
Besonders, wenn sich die Kinder im ersten Lebensjahr angesteckt haben, ist das Risiko hoch, bei den Erwachsenen ist dieses dagegen eher gering.
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