1. Juni 2005
Seit Anfang 2005 werden wieder mehr Masern-Erkrankungen gemeldet - in der überwiegenden Zahl der Fälle sind nicht-geimpfte oder nicht vollständig geimpfte Kinder betroffen.
(pgk) Damit ist die Hoffnung der vergangenen Jahre, die Masern könnten Deutschland bereits verlassen haben, zunichte geworden. Seit 2002 wurden sinkende Zahlen registriert bei höheren Durchimpfungsraten bei der ersten Impfung gegen Masern (Mumps und Röteln), das Ziel der WHO, die Masern zu eliminieren, schien zum Greifen nahe.
Nun ist es in den vergangenen Monaten sogar vermehrt zu Todesfällen durch Masern gekommen. Viele unterschätzen die gefährlichen Folgen der "harmlosen Kinderkrankheit". Das Deutsche Grüne Kreuz e. V. fordert daher die Eltern dringlichst auf, Kinder gegen Masern zu impfen.
Eine Maserninfektion kann nicht nur akut gefährliche Folgen wie Enzephalitis (Hirnentzündung) oder Lungenentzündung, sondern auch tödliche Spätfolgen haben. Vor kurzem erst erkrankte ein sechsjähriger Junge aus Bielefeld nach einer Maserninfektion an der tödlichen Folgekrankheit, einer Gehirnentzündung namens SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis). Der Junge hatte sich als Säugling mit dem Masernvirus angesteckt. Als Spätfolge entwickelte sich die tödliche Gehirnentzündung. Der Junge ist inzwischen ins Wachkoma gefallen, die Krankheit endet stets tödlich.
Noch zwei bis acht Jahre nach einer Masern-Infektion kann SSPE auftreten. SSPE ähnelt der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit und ist wie diese unheilbar. Ursache ist das Eindringen von Masernviren ins Gehirn. Dort zerstörten sie Nervenzellen. Je jünger Kinder bei einer Maserninfektion sind, desto höher ist das Risiko, später an einer SSPE zu erkranken. Bei Kindern unter einem Jahr kann laut britischen Studien sogar eins von 5.000 mit Masern infizierten Kindern eine SSPE bekommen.
Masern können mit einer zweimaligen Schutzimpfung im ersten und zweiten Lebensjahr verhindert werden. Auch im späteren Lebensalter ist die Impfung jederzeit nachholbar. Für empfohlene Impfungen wie Masern, Mumps, Röteln, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, und es fällt keine Praxisgebühr an.
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