22. Oktober 2009
In einigen Fällen wird das Lipom operativ entfernt. Vorbeugen kann man der Entstehung eines Lipoms nicht.
Wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass die Geschwulst gutartig ist und es sich somit um ein Lipom handelt, muss keine Behandlung erfolgen. Gutartige Geschwülste entarten nicht und müssen somit nicht zwingend entfernt werden.
Hat der Patient jedoch Beschwerden durch das Lipom oder konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ob der Knoten gut- oder bösartig ist, erfolgt eine chirurgische Entfernung. Auch wenn die Patienten das Lipom als kosmetisch störend empfinden, kann es entfernt werden.
Je nachdem, wo das Lipom sitzt und wie groß es ist, wird der Eingriff im Rahmen einer ambulanten Operation unter örtlicher Betäubung oder auch in Vollnarkose durchgeführt. Während des Eingriffes wird das Lipom entfernt und die Wunde wieder vernäht. Die Geschwulst wird anschließend eingehend unter dem Mikroskop auf Krebszellen untersucht. Danach kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass es sich um eine bösartige Geschwulst handelt.
Nach einiger Zeit kann sich jedoch an der gleichen Stelle erneut ein Lipom bilden. Der Arzt spricht dann von einem "Rezidiv".
Da die genauen auslösenden Ursachen noch nicht bekannt sind, kann man der Bildung eines Lipoms nicht vorbeugen. Grundsätzlich sollte man jedoch jegliche Geschwulst- oder Knotenbildung ärztlich abklären lassen, um sicher zu gehen, dass es sich um einen gutartigen Tumor handelt.
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