Rechen- und Lese-Rechtschreibschwäche sollten frühzeitig erkannt und behandelt werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
14. Mai 2014

In Deutschland haben Millionen Menschen eine angeborene Rechenschwäche (Dyskalkulie) und/ oder eine Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie).

Oftmals werden aber diese Störungen erst spät oder überhaupt nicht erkannt, obwohl sich die Anzeichen schon früh bemerkbar machen, so beispielsweise auch durch schlechte Schulnoten. Aber manche Kinder versuchen ihre Probleme zu vertuschen, indem sie morgens aus Angst vor der Schule über Bauchschmerzen oder Kopfschmerzen klagen.

Anzeichen für Dyskalkulie und Legasthenie

Die ersten Anzeichen einer Rechenschwäche sind Schwierigkeiten bei den Grundrechenarten und die Kinder haben auch wenig Verständnis für Mengen- und Gewichtseinheiten. Auch benutzen sie anfangs bis zum Zehnerbereich häufig ihre Finger zum Zählen.

Unter einer Lese-Rechtschreibschwäche verstehen wir das die Betroffenen die Buchstaben nicht unterscheiden können und diese willkürlich aneinander fügen. So lesen die Kinder häufig nur stockend und machen auch viele Schreibfehler. Diese Schwächen müssen frühzeitig erkannt und behandelt werden, so dass sich dies nicht auf die schulische und später berufliche Ausbildung negativ auswirkt.

Umgang mit Dyskalkulie und Legasthenie

Aber leider erkennen selbst die Lehrer diese Probleme nicht. In Deutschland sind etwa vier bis fünf Prozent der Schulkinder von einer Lese-Rechtschreibschwäche und fünf bis sechs Prozent von der Rechenschwäche betroffen. Im Gegensatz zur Rechenschwäche zeigt sich eine Lese-Rechtschreibschwäche auch noch im Erwachsenenalter.

Wenn man bei seinem Kind eine dieser beiden Schwächen feststellt, so ist eine Fachberatung und Behandlung bei einem Kinder- oder Jugendpsychiater oder in einem pädiatrisches Zentrum angeraten.

Leider übernehmen aber die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten für die Diagnose dieser Schwächen, aber nicht deren Behandlung. Schon seit einiger Zeit hat die Weltgesundheitsorganisation WHO deshalb gefordert diese beiden Störungen auch als Krankheit anzuerkennen, so dass dann auch die gesetzlichen Krankenkassen die Therapiekosten übernehmen müssten.