Diagnose Krebs - Patienten haben Anspruch auf zahlreiche Sozialleistungen

Von Dörte Rösler
22. September 2014

Mit der Krebsdiagnose ändert sich für Betroffene das ganze Leben. Um sie zu entlasten, bietet der Staat aber eine ganze Reihe an Sozialleistungen - von Krankengeld und Reha bis zu Steuererleichterungen und Haushaltshilfen.

Schwerbehindertenausweis beantragen

Ein wichtiges Dokument für Krebskranke ist der Schwerbehindertenausweis. Auch wenn viele Betroffene sich scheuen, ihre zeitweilige Behinderung anerkennen zu lassen, sollten sie das Dokument so schnell wie möglich beantragen.

Der Ausweis schafft finanzielle Erleichterungen, etwa bei der Steuer, bei Eintrittspreisen und im öffentlichen Nahverkehr. Er verlängert den beruflichen Kündigungsschutz und erhöht die Urlaubsansprüche. Häuslebauer können damit zusätzliche Förderungen beantragen.

Hilfe zu Hause - ambulante Pflege nutzen

Nach der Rückkehr aus der Klinik oder während einer Therapie können Krebspatienten für vier Wochen eine ambulante Pflege beantragen. Wenn der Alltag auch danach schwerfällt, greift die Pflegeversicherung. Ansprechpartner ist die Krankenkasse, die über ihren medizinischen Dienst auch den Umfang der Hilfsbedürftigkeit prüft.

Leben im Haushalt noch Kinder unter zwölf Jahren, haben Versicherte Anspruch auf eine zusätzliche Haushaltshilfe, die sich auch um die Kinder kümmert. Alleinerziehende können die Hilfe sogar am Wochenende nutzen. Falls die Kasse zu wenig Unterstützung bewilligt, sollten Betroffene sich an das Jugendamt oder Notmütterdienste wenden. Diese stellen ebenfalls Hilfen für den Haushalt.

Im Job - Recht auf Lohnfortzahlung

In den ersten Wochen einer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber die vollen Bezüge. Danach haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Krankengeld. Dieses beträgt 70 Prozent des Bruttolohns und wird für maximal 78 Wochen ausgezahlt.

Um einen Wiedereinstieg in den Beruf zu ermöglichen, können Krebskranke in dieser Zeit an Reha-Maßnahmen teilnehmen. Anstelle von Krankengeld erhalten sie während der Maßnahme sogenanntes Übergangsgeld, die Reha wird allerdings auf den 78-wöchigen Krankengeldanspruch angerechnet.