Eltern und Großeltern sollten ihren Impfschutz überprüfen, wenn Nachwuchs unterwegs ist

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
19. Oktober 2010

Im Normalfall erfolgen bei den Kindern in den ersten Lebensabschnitten gegen bestimmte Krankheiten auch die Schutzimpfungen, die aber teilweise nach Jahren wieder aufgefrischt werden sollten. So gilt dies auch für die Keuchhusten-Impfung, die alle zehn Jahre erneuert werden sollte. Bei den Erwachsenen verläuft aber eine Erkrankung an Keuchhusten wesentlich milder als bei den Kindern, so dass manche dies auch gar nicht erkennen, wie Frau Dr. med. Wiebke Hellenbrand vom Robert-Koch-Institut, auch in dem Apothekenmagazin "BABY und Familie" schreibt. So kann es bei einer unbemerkten Erkrankung passieren, dass man eventuell einen Säugling ansteckt.

Deshalb sollten Eltern, aber auch die Großeltern, ihren Impfschutz diesbezüglich überprüfen lassen, wenn ein Nachwuchs geplant oder unterwegs ist. Dies gilt übrigens auch für die anderen sogenannten "Kinderkrankheiten" Masern, Röteln und Diphterie. Aber auch die Tetanus-Schutzimpfung muss immer nach gewisser Zeit aufgefrischt werden. Das Robert-Koch_Institut empfiehlt, dass Schwangere ab dem vierten Monat auch an der Grippeschutzimpfung teilnehmen sollten.