@Stina
Offensichtlich liegt die mögliche Bezahlung durch die GKV im Ermessen des Artzes aber, Achtung aufgepasst das ist der Hammer. In einer Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung heißt es in Auszügen dazu:
Arzneimittel mit nicht ausreichend gesichertem therapeutischen Nutzen dürften nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden... Im Ergebnis bedeute dies, dass auch die parenterale Anwendung von Hydroxyethylstärke oder hochdosiertem Kortison als unwirtschaftlich angesehen werden könne... Halte ein Vertragsarzt eine Infusionstherapie mit diesen Arzneimitteln im patientenindividuellen Fall dennoch für sinnvoll, so könne die Therapie im Rahmen einer IGeL-Leistung erfolgen. Der Patient solle jedoch darüber informiert werden, dass der Nutzen dieser Behandlungsmethoden bislang nicht nachgewiesen sei.
Das heißt, dein Arzt hätte dich auf kosten der GKV behandeln können, wenn er eine, für die Behandlung von Hörsturz zugelassene Therapie verordnet hätte, das hat er aber nicht getan. Dazu hätte es ihm auch noch freigestanden diese Infusion mit einer Begründung trotzdem auf Kosten den GKV zu verordnen.
Das Dokument als PDF und verschiedene andere Stellungnahmen dazu findest du mit Hilfe von Google, indem du nach 'Hörsturz GKV' suchst. Allerdings ist diese Information mit Vorsicht zu genießen, da die Richtlinien seither überarbeitet wurden.
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