Hautkrebs durch UV-Strahlung soll Berufskrankheit werden

GUV muss künftig prüfen, ob Hautkrebs arbeitsbedingt sein könnte

Von Dörte Rösler
4. November 2014

Heller Hautkrebs wird ab Januar in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt. Betroffene, die jahrelang im Freien arbeiten mussten, haben damit Anspruch auf Geld von der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV).

Wie der Berufsverband der Deutschen Dermatologen mitteilt, zählen dazu der sogenannte Stachelzellkrebs sowie aktinische Keratosen, die durch UV-Strahlung hervorgerufen werden. Eine automatische Rente oder Entschädigung bei Hautkrebs erhalten die Patienten nicht.

Entsprechendes Vorgehen bei Vermutungen

Die gesetzliche Unfallversicherung ist aber künftig gezwungen nachzuprüfen, ob ein arbeitsbedingter Hautkrebs vorliegt. Im konkreten Fall schickt der Arzt seine Diagnose direkt an die GUV. Erkennt diese den Hautkrebs als Berufskrankheit an, werden die Behandlungs- und Reha-Kosten von der Unfallversicherung erstattet. Im Einzelfall zahlt die GUV auch Renten oder einmalige Entschädigungen.

Experten schätzen die Mehrkosten für die gesetzliche Versicherung auf rund 20,5 Millionen Euro pro Jahr. Insgesamt machen Hautkrankheiten weniger als 10 Prozent des jährlichen Budgets der GUV aus. Pro Jahr zahlt die Unfallversicherung derzeit 12 Milliarden Euro aus.