Neuer Impfstoff gegen Herpes zoster deutlich wirksamer

Im Vergleich zum weniger wirksamen Lebendimpfstoff geht der neue Totimpfstoff allerdings mit mehr Nebenwirkungen einher

Von Cornelia Scherpe
19. November 2018

Wer sich einmal mit dem Windpocken-Virus infiziert hat, ist für den Rest des Lebens ein Träger dieses Erregers. Ist das Immunsystem geschwächt, kann die Infektion daher immer wieder ausbrechen und manifestiert sich dann als sogenannte Gürtelrose. Nicht selten leiden Menschen regelmäßig unter dem Erstarken des Virus und sind zugleich eine Ansteckungsquelle für bislang nicht betroffene Mitmenschen.

Lebendimpfstoff mit nur unbefriedigender Schutzwirkung

Seit 2013 können sich Menschen hierzulande gegen den Erreger Herpes zoster impfen lassen. Es handelt sich dabei um einen Lebendimpfstoff, da abgeschwächte Viren in den Körper injiziert werden. Studien zur Schutzwirkung zeigen ein eher unbefriedigendes Ergebnis, denn geimpfte Personen sind nur zu 57 Prozent geschützt. Nahezu jeder zweite Patient würde also trotz Impfung bei echtem Virenkontakt erkranken.

Neuer Totimpfstoff mit besserer Schutzwirkung, aber auch mehr Nebenwirkungen

Forscher arbeiteten daher an einem neuen Impfstoff, testeten diesen und bekamen 2018 die Zulassung für den Markt. Es handelt sich dieses mal um einen Totimpfstoff, der entsprechend auf abgeschwächte Keime verzichtet. Seine Schutzwirkung im Körper ist um ein Vielfaches besser und steigert die Resistenz der Geimpften auf 94 Prozent.

Zwar wurde der neue Impfstoff in Europa zugelassen, allerdings hat er einen Nachteil gegenüber dem Älteren: Ärzte müssen ihre Patienten über eventuelle Nebenwirkungen aufklären. Diese fallen nämlich stärker als beim alten Impfstoff aus. Rund um die Injektionsstelle kommt es viel häufiger (79 Prozent) zu starken Hautreaktionen. Da diese jedoch nicht von Dauer sind, ist die Impfung dennoch als unbedenklich freigegeben.

Zudem fordert der neue Impfstoff mehr Disziplin von den Patienten. Während der Lebendimpfstoff nur einmalig verabreicht werden muss, sind für den neuen Schutz zwei Termine nötig. Zwischen der ersten Vergabe und der Auffrischung sollten zwei Monate liegen. Verpasst ein Patient den zweiten Termin, besteht kein Schutz.

Die Kosten müssen Patienten im Regelfall wie auch beim älteren Impfstoff selbst tragen. Die STIKO (Ständigen Impfkommission) hat für Deutschland keine Empfehlung ausgesprochen, weshalb die Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen müssen.