Ist Fettleibigkeit eine Behinderung? EU-Gericht prüft Arbeitsrecht

Von Dörte Rösler
21. Juli 2014

Starkes Übergewicht kann im Berufsleben einer Behinderung gleichkommen. Wer einen Body Mass Index (BMI) von über 40 hat, könnte deshalb demnächst Kündigungsschutz genießen. Das empfiehlt der Generalanwalt in seinem Gutachten für den Europäischen Gerichtshof. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Geklagt hatte ein 160 Kilo schwerer Tagesvater aus Dänemark mit einem BMI von 54. Als die örtliche Gemeinde ihm nach 15 Jahren als einzigem Mitarbeiter kündigte, zog er vor Gericht. Sein Argument: Da die Kündigung wegen seiner Adipositas erfolgt sei, müsse der Arbeitgeber Schadenersatz wegen Diskriminierung zahlen.

Das Gutachten für den EuGH folgt dieser Argumentation. Zudem schlägt der Generalanwalt vor, extremes Übergewicht als Behinderung einzustufen. Sollte der Arbeitgeber einem Mitarbeiter wegen seiner Fettleibigkeit kündigen, wäre dies diskriminierend und verstieße gegen europäisches Recht.