4. April 2009
Das Down-Syndrom kann nicht behandelt werden. Vorbeugen kann man der Erkrankung nicht.
Beim Down-Syndrom handelt es sich um eine chronische Erkrankung, die nicht therapiert werden kann. Das Down-Syndrom an sich stellt auch keine behandlungsbedürftige Erkrankung dar. Lediglich die Begleiterkrankungen müssen behandelt werden.
Liegen Sehstörungen vor, werden die Kinder frühzeitig von einem Augenarzt behandelt und erhalten eine Sehhilfe in ihrer Sehstärke. Kinder mit Hörstörungen erhalten gegebenenfalls ein Hörgerät.
Selbstverständlich werden auch angeborene Herzfehler meist kurze Zeit nach der Geburt operativ behandelt. Gleiches gilt auch für andere Begleiterkrankungen.
Kinder mit Down-Syndrom erhalten eine spezielle Frühförderung. Die Kinder werden dann speziell motorisch gefördert. Außerdem erhalten sie auch Krankengymnastik und logopädische Behandlungen. Auf diese Weise können sie Bewegungen wie Krabbeln oder Gehen erlernen und können auch Sprechen lernen.
Die Kinder müssen während ihrer gesamten Kindergarten- und Schulzeit speziell gefördert werden. Auch im Berufsleben werden die Betroffenen meist weiter gefördert und arbeiten – je nach Ausprägung der Erkrankung - in speziellen Behindertenwerkstätten.
Da sich das Down-Syndrom bei älteren Müttern häuft, kann man der Chromosomenschädigung nur insoweit vorbeugen, dass sich Frauen frühzeitig zu einer Schwangerschaft entschließen.
Während der Schwangerschaft muss jede Frau selbst entscheiden, ob und wie viele vorgeburtliche Diagnostikmöglichkeiten sie in Anspruch nimmt. Jedes Paar muss dann in der Konsequenz auch entscheiden, wie sie mit einem möglichen positiven Ergebnis umgeht.
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