14. Oktober 2011
Um ihren Blutzucker in einem gesunden Bereich zu halten, müssen Diabetiker meist auf spezielle Diätprodukte zurückgreifen. Doch selbst wenn diese weitaus teurer sind als normale Lebensmittel und sie nachweislich eine positive Wirkung haben, können sie nicht steuerlich abgesetzt werden, wie Ronald Richter, Fachanwalt für Steuerrecht in Hamburg, der Apothekenzeitschrift "Diabetes Ratgeber" berichtet.
Verantwortlich dafür ist Paragraf 33 im Einkommenssteuergesetz, der besagt, dass die Mehrkosten solcher Diätprodukte nicht als besondere Belastung gewertet werden können.
Zwar wurden bereits Kritiken gegen diese Regelung geäußert, doch diese wurden bislang vom Bundesfinanzhof abgewiesen.
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