22. April 2007
Ärzte müssen Typ-2-Diabetiker darüber aufklären, unter welchen Umständen sie durch die Therapie einen Unterzucker erleiden können und dadurch im Straßenverkehr fahruntüchtig werden. Für den Patienten kann es strafrechtliche Folgen haben, wenn er dies nicht berücksichtigt, warnt die Apotheken Umschau.
"Wer bei bekanntem Risiko wegen Unterzuckerung jemanden verletzt, macht sich strafbar", erklärt der Berliner Fachanwalt Professor Christian Dierks. Dasselbe gilt für Ärzte, die ihre Patienten nicht auf diese Gefahr hinweisen.
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