25. Oktober 2006
Ärzte werden dazu angehalten, ihre Patienten während der Übergangszeit der Umstellung von Insulinanaloga auf Humaninsulin auf die einwöchige eingeschränkte Fahrtüchtigkeit hinzuweisen. Falls dies nicht geschieht, hat der Arzt bei einem Unfall des Patienten eine Mitschuld und haftet teilweise.
Vielfahrer wie Pendler oder Berufskraftfahrer müssen eventuell arbeitsunfähig geschrieben werden.
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