4. Oktober 2008
Bei der Einkommenssteuererklärung kann für ein Kind mit Typ-1-Diabetes ein Steuerfreibetrag in Höhe von 3700 Euro geltend gemacht werden. Dafür muss das Versorgungsamt dem Kind das "Merkzeichen H" bescheinigen, das in der Regel bis zum 16. Lebensjahr gewährt (wird), in Ausnahmefällen auch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, schreibt der Rechtsanwalt Oliver Ebert, Stuttgart, im Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber".
Meist werde vom Versorgungsamt gleichzeitig eine befristete Schwerbehinderung festgestellt. Ebert rät aber, die möglichen Nachteile einer anerkannten Behinderung, etwa bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche zu bedenken und dabei auch das Kind mit einzubeziehen.
Hier ist Platz für Ihre Meinung zu dieser News.
Lesermeinung schreiben |
11.02.12 | |
![]() | DIABETES |
30.01.12 | |
![]() | DIABETES |
25.01.12 | |
![]() | DIABETES |
18.01.12 | |
![]() | DIABETES |
25.12.11 | |
![]() | DIABETES |
Stellen Sie eine Frage oder lesen Sie mehr im Diabetes Forum


Der Ratgeber Diabetiker-Küche von den Autorinen Maria Winter und Gaby Schwarz.