Rechtliche Infos für Patienten und Angehörige bei Demenz - Ansprüche, Rechte, Finanzen und Co.

In Sachen Recht bei Demenz gilt es als Patient sowie auch als Angehöriger einige Punkte zu beachten. Als Patientenverfügung bezeichnet man eine schriftliche Vorausverfügung, die sich auf medizinische Maßnahmen bezieht. Sie dient für den Fall, dass die betroffene Person später nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen wirksam zu erklären. Durch eine Vorsorgevollmacht wird eine bestimmte Person von einem Demenzkranken damit beauftragt, später in dessen Sinne zu handeln. Lesen Sie alles Wissenswerte zum Thema Recht, Ansprüche und Finanzen für Patienten und Angehörige bei Demenz.

Von Jens Hirseland

Rechtliche Infos zur Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung entscheidet sich ein Mensch schriftlich für oder gegen bestimmte medizinische Maßnahmen, falls es dazu kommt, dass er vor einer Behandlung diese Entscheidung aufgrund einer Krankheit wie zum Beispiel Demenz nicht mehr selbst treffen kann. Durch diese Erklärung findet der Wille des Patienten Berücksichtigung. Sowohl für Ärzte als auch für Bevollmächtigte oder Betreuer ist die Patientenverfügung bindend.

Gesetzliche Regelungen

Seit dem 1. September 2009 gilt das erste Gesetz zur Patientenverfügung. In diesem Gesetz wurde festgelegt, dass Patientenverfügungen nur dann gültig sind, wenn sie schriftlich verfasst und eigenhändig vom Patienten unterschrieben werden.

Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist dagegen nicht zwingend erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, die Verfügung jederzeit zur widerrufen.

Patientenverfügungen, die vor dem 1. September 2009 verfasst wurden, behalten ihre Gültigkeit. Durch das Verfassen einer Patientenverfügung hat der Aussteller die Möglichkeit, Anweisungen zur Sterbebegleitung zu erteilen, für den Fall, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr handlungsfähig ist.

So kann der Patient zum Beispiel verfügen, dass auf lebensrettende Maßnahmen verzichtet wird, wenn er aufgrund einer unheilbaren Krankheit im Sterben liegt. Außerdem lassen sich Vorkehrungen für eine Palliativbehandlung treffen.

Im Falle einer Demenzerkrankung kann eine Kombination aus Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sinnvoll sein. Die Vertrauensperson, der die Vollmacht erteilt wird, hat dann die Aufgabe, die Interessen des Patienten zu vertreten. Daher sollte sie eine Kopie der Patientenverfügung erhalten.

Erstellung und Aufbewahrung

Wie bereits erwähnt, muss eine Patientenverfügung schriftlich niedergelegt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man sie handschriftlich, an einer Schreibmaschine oder am Computer verfasst. Der Willen des Verfassers sollte von zwei Personen durch deren Unterschrift bezeugt werden.

Nachdem man eine Patientenverfügung niedergeschrieben hat, ist es ratsam, seinen Hausarzt und seine Angehörigen von diesem Schritt in Kenntnis setzen. Darüber hinaus müssen die Vertrauenspersonen wissen, wo das Schriftstück aufbewahrt wird.

Regelmäßige Überprüfung und konkrete Formulierungen

Es wird empfohlen, die Patientenverfügung jedes Jahr neu zu prüfen und sie mit einem aktuellen Datum zu versehen. Auf diese Weise stellt der Patient sicher, dass sich seine Ansichten nicht geändert haben. In der Verfügung kann außerdem der Wille zur Organspende zum Ausdruck gebracht werden.

Seine Wünsche sollte der Patient möglichst konkret formulieren, damit es später nicht zu Unklarheiten kommt. Es wird empfohlen, präzise aufzuzählen, welche medizinischen Maßnahmen man ablehnt und mit welchen man einverstanden ist.

Ist keine Patientenverfügung vorhanden, haben der Bevollmächtigte oder der Betreuer des Erkrankten die Aufgabe, den möglichen Willen des Patienten festzustellen. Dabei werden frühere schriftliche oder mündliche Äußerungen sowie die religiösen oder ethischen Wertvorstellungen berücksichtigt.

Informationen zur Vorsorgevollmacht bei Demenzkranken

In Deutschland kann ein Mensch, der an Demenz erkrankt ist, durch eine Vorsorgevollmacht eine vertrauenswürdige Person bestimmen, seine Angelegenheiten in einer Notsituation wahrzunehmen.

Das heißt, dass der Bevollmächtigte anstelle des Vollmachterstellers entscheidet, da dieser dann nicht mehr entscheidungsfähig ist. Eine solche Vollmacht sollte man jedoch nicht leichtfertig ausstellen.

Die Vorsorgevollmacht bestimmt die rechtskräftige Vertretung im Falle fehlender Entscheidungsfähigkeit
Die Vorsorgevollmacht bestimmt die rechtskräftige Vertretung im Falle fehlender Entscheidungsfähigkeit

Wann kommt eine Vorsorgevollmacht zum Einsatz?

Unfälle oder schwere Krankheiten wie Demenz, können dazu führen, dass ein Mensch nicht mehr imstande ist, wichtige Angelegenheiten selbstverantwortlich zu regeln. Durch eine juristisch korrekte Vorsorgevollmacht haben Demenzkranke jedoch die Möglichkeit, einen Angehörigen oder eine andere Person, die ihr Vertrauen genießt, zu bestimmen, die sie rechtsverbindlich vertritt. Außerdem verhindert man durch das Erteilen dieser Bevollmächtigung die Verfügung eines gesetzlichen Betreuers durch ein Vormundschaftsgericht.

Auf diese Weise können verschiedene Unwägbarkeiten und Kosten vermieden werden. Die Vorsorgevollmacht tritt jedoch erst dann in Kraft, wenn der Erkrankte nicht mehr handlungsfähig oder geschäftsfähig ist.

Sobald dies geschieht, kann die bevollmächtigte Person eigenverantwortlich handeln, ohne vor einem Vormundschaftsgericht Rechenschaft ablegen zu müssen. In den meisten Fällen wird der Bevollmächtigte nicht kontrolliert.

Vorgaben

Grundsätzlich muss die Erteilung einer Vorsorgevollmacht schriftlich erfolgen. In der Vollmacht können sowohl bestimmte Bereiche als auch sämtliche Vorgänge des Lebens geregelt werden. Es wird empfohlen, eine Vorsorgevollmacht möglichst umfassend zu erteilen, damit die bevollmächtigte Person die volle Entscheidungsgewalt hat.

Die Finanzen als wichtigster Bereich
Die Finanzen als wichtigster Bereich

Besonders wichtige Bereiche sind

  • das Regeln der Bankgeschäfte
  • die Vermögensverwaltung
  • Verfügung über Grundbesitz
  • Vertretung in Steuer-, Renten- und Versorgungsangelegenheiten
  • das Bestimmen der Unterbringung in einem Pflegeheim, sowie
  • Gesundheitsfragen.

Dazu gehört beispielsweise die Einwilligung in operative Eingriffe.

Geldgeschäfte bei Demenzkranken sollten durch Vollmachten geregelt werden

Weil Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind, auch oftmals keinen Überblick oder das Gefühl für Geld mehr haben, sollten Geldgeschäfte durch eine rechtzeitig ausgestellte Vollmacht geregelt werden. Aber dabei sollte man einiges beachten.

Zuerst geht es auch um die ganz normalen Abwicklungen, wie die laufenden Kosten, zum Beispiel Miete und die üblichen Nebenkosten, die weiterhin vom Konto meistens per Lastschrift einbehalten werden. Aber auch für den normalen Lebensunterhalt, so auch für das Taschengeld müssen Abhebungen erfolgen. Dafür benötigt auch ein Betreuer, entweder ein Familienmitglied oder auch ein vom Gericht bestellter Betreuer, eine Bankvollmacht.

Diese bekommt man am einfachsten auch bei seiner Bank, wo es die vom Bundesjustizministerium und den Geldinstituten in Zusammenarbeit entstandenen Musterexemplare gibt. Das Formular ist auch im Internet veröffentlicht.

Eine solche Vollmacht gilt in der Regel sofort, aber der Kontoinhaber kann diese auch widerrufen. Ein bestellter Betreuer sollte sich auch rechtzeitig bei der Bank vorstellen und dort alles Weitere veranlassen. So ist es für die Bankangestellten hilfreich, wenn beispielsweise ein sogenanntes "Tagestaschengeld" vereinbart wird, wo also der Demenzkranke zum Schalter gehen kann und auch kleinere Beträge ausgezahlt bekommt.

Im Prinzip darf ein betreuter Mensch auch selber seine Geldgeschäfte abwickeln, mit Ausnahme, wenn ein gerichtlicher Beschluss vorliegt. Besonderes Augenmerk sollte man bei Abonnements legen, die aber auch rückgängig gemacht werden können. Besonders misstrauische Menschen, können die Bankvollmacht auch an zwei Personen erteilen, die nur gemeinsam entscheiden dürfen.

Wahlrecht und eine Demenz-Erkrankung

Menschen, die eine Demenz-Erkrankung aufweisen, haben grundsätzlich ein Wahlrecht. Allerdings bewegt sich dieses Wahlrecht in einer rechtlichen Grauzone, da neben einem unberechenbaren Krankheitsverlauf auch Angehörigen oder Betreuern das Recht genommen wird, für den Demenzkranken den Wahlzettel auszufüllen.

Bei diesem Thema gilt wie bei einer Eheschließung oder bei einem Testament der Grundsatz des höchst Persönlichen, das selbst mit einer Vollmacht nicht gebrochen werden darf. Wird trotz diesem Grundsatz von einer anderen Person der Wahlzettel ausgefüllt, wird dieser als ungültig erklärt.

Sonderfall Gesundheitsvollmacht

Als Sonderfall gilt eine Gesundheitsvollmacht. Diese berechtigt die bevollmächtigte Person darüber zu entscheiden, welche medizinischen Behandlungen oder Untersuchungen an dem Vollmachtersteller durchgeführt werden dürfen. Das heißt, dass der Bevollmächtigte von den behandelnden Ärzten aufgeklärt wird, und in medizinische Maßnahmen einwilligen muss. Bei einer Gesundheitsvollmacht handelt es sich jedoch nicht um eine Patientenverfügung.

Ausstellungszeitpunkt

Ein weiterer wichtiger Punkt, der beachtet werden sollte, ist der richtige Zeitpunkt der Vollmachtserteilung. So muss der Erkrankte beim Ausstellen der Vollmacht noch geschäftsfähig sein. Für die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht genügt bereits die eigenhändige Unterschrift des Patienten.

Eine Vorsorgevollmacht kann auch an mehrere Personen erteilt werden. Dabei sollte der Patient die jeweiligen Zuständigkeiten jedoch genauestens regeln, um Kompetenzstreitigkeiten vorzubeugen.

Aufbewahrung

Eine notarielle Dokumentierung ist ebenfalls wichtig, da verschiedene Behörden und Banken nur notariell beglaubtigte Vollmachten anerkennen. Nach dem Erteilen der Vorsorgevollmacht empfiehlt es sich, diese an einem sicheren Ort, den alle Beteiligten kennen, zu verwahren. Dafür kommen

  • ein Rechtsanwalt
  • ein Notar oder
  • eine Bank

infrage.

Nützliche Informationen zum Betreuungsrecht

Die rechtliche Betreuung gibt es in Deutschland seit 1992. Durch das Betreuungsrecht wurde seinerzeit die bis dahin gültige Vormundschaft über Volljährige ersetzt. So soll die Betreuung nicht dazu dienen, den Erkrankten zu entmündigen, sondern ihm dabei helfen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Das heißt, dass der Betreute mehr Rechte hat. Außerdem unterliegt sein Betreuer einer stärkeren Kontrolle.

Regelungen und Anträge

Nicht immer umfasst eine Betreuungsverfügung sämtliche Bereiche des Lebens, sondern in manchen Fällen auch nur bestimmte Teilbereiche. Grundvoraussetzung für eine rechtliche Betreuung ist, dass ein objektiver Hilfsbedarf besteht und die betroffene Person es ohne Unterstützung nicht schafft, ihre Angelegenheiten zu regeln. Dabei kann es sich beispielsweise um psychische Erkrankungen, Behinderungen oder Demenz handeln.

Antragsstellung

Eine rechtliche Betreuung lässt sich von jedem Menschen beim zuständigen Amtsgericht anregen. Das gilt auch für die betroffene Person selbst. Dazu ist ein formloser Situationsbericht ausreichend.

Man kann aber auch einen formellen Antrag stellen. Zu diesem Zweck gibt es spezielle Vordrucke. Zuständig für die Überprüfung des Antrags ist in der Regel das örtliche Amtsgericht.

Anordnung gegen den Willen des Patienten

Im Falle einer Demenz hat das Betreuungsgericht die Möglichkeit, die rechtliche Betreuung auch gegen den Willen des Erkrankten anzuordnen. Zur Prüfung des Antrags wird der Betroffene von Mitarbeitern des Gerichts besucht. Außerdem erfolgt ein ärztliches Gutachten.

Ist das Gericht der Ansicht, dass die betroffene Person nicht imstande ist, ihre Interessen zu vertreten, stellt man ihr während des Verfahrens einen Verfahrenspfleger zur Seite. Dabei kann es sich um

  • einen Rechtsanwalt
  • den Mitarbeiter einer Behörde oder
  • eine Vertrauensperson des Erkrankten

handeln.

Entscheidung

Der Richter entscheidet letztendlich über den Betreuungsbedarf
Der Richter entscheidet letztendlich über den Betreuungsbedarf

Ob Betreuungsbedarf besteht oder nicht, wird schließlich von einem Richter entschieden. Für seine Entscheidung muss er sämtliche Gutachten prüfen und den Betroffenen persönlich besuchen.

Allerdings hat dieser das Recht, eine Anhörung in seinem Privatbereich abzulehnen. In diesem Fall erfolgt die Anhörung dann vor Gericht.

In einem Abschlussgespräch gibt der Richter dem Betroffenen seine Entscheidung bekannt. In manchen Fällen ahnen die Betroffenen aber auch selbst, dass sie eines Tages eine rechtliche Betreuung benötigen. Dann haben sie die Möglichkeit, in einer Patientenverfügung eine Person zu bestimmen, die sie betreuen soll.

Liegt kein derartiges Dokument vor, werden normalerweise von den Gerichten nahe Angehörige oder Freunde angesprochen, ob sie diese Aufgabe übernehmen wollen. Lässt sich jedoch niemand für die Betreuung finden, bestellt das Gericht einen Berufsbetreuer oder einen Betreuungsverein.

Aufgaben

Zu den Aufgaben eines Betreuers gehört vor allem, sich um die medizinische Behandlung und die Gesundheit des Betreuten zu kümmern und seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Dabei muss er stets die Interessen des Betreuten wahren.

Apropos Finanzen - Demenzkranke können unterschiedliche Zusatzleistungen einfordern.

Demenzkranke haben Anspruch auf Zusatzleistungen

Jeder dritte Pflegebedürftige kann zusätzliche Leistungen bei Demenz in Anspruch nehmen, so eine Auswertung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Im Monat können bis zu 200 Euro erstattet werden.

Hierzu zählen beispielsweise Leistungen aus der Pflegeversicherungschon in der Pflegestufe 0, in der es zu Einschränkungen im alltäglichen Leben kommt, zum Beispiel das Gedächtnis, die Stimmungslage, die Kommunikation sowie die Orientierung betreffend. Des Weiteren können zusätzliche Entlastungs- und Betreuungleistungen eingefordert werden. Diese betreffen mitunter

  • die Kurzzeitpflege
  • die Tages- und Nachtpflege
  • die häusliche Betreuung
  • hauswirtschaftliche Hilfe
  • Alltagsbegleiter sowie
  • Fahrdienste.
Der Anspruch auf Zusatzleistungen ist vielfältig - von Betreuung bis zu Fahrdiensten
Der Anspruch auf Zusatzleistungen ist vielfältig - von Betreuung bis zu Fahrdiensten

Die Frage, ob man ein an Demenz erkrankter Mensch eine selbstständige Entscheidung treffen kann, kann mitunter auch alltägliche Situationen, wie zum Beispiel das Autofahren betreffen...

Demenz und Autofahren - für Angehörige ein heikles Thema

Viele Menschen können bis ins hohe Alter sicher Auto fahren. Bei einer Demenzerkrankung lassen jedoch die Konzentrations- und Orientierungsfähigkeit nach. Auch die Reaktionen verlangsamen sich.

Schon im frühen Stadium einer Demenz kann die Fahrtüchtigkeit so eingeschränkt sein, dass die Angehörigen aktiv werden sollten. Um Konflikte zu vermeiden, können sie sich vorab informieren und Unterstützung holen.

Was tun, wenn die Fahrtüchtigkeit nachlässt?

Zum Wesen der Demenzerkrankung gehört es, dass die Betroffenen für ihre Schwierigkeiten wenig einsichtig sind. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung halten sie sich für gute Autofahrer. Wenn Angehörige oder Polizei sie mit ihren Fahrfehlern konfrontieren, leugnen sie diese oft hartnäckig.

Anzeichen für nachlassende Fahrtüchtigkeit sind:

  • zunehmende Anspannung beim Autofahren
  • technische Schwierigkeiten mit dem Auto
  • häufiges Verfahren
  • vermehrt Beinahe-Unfälle

Wenn die Orientierung nachlässt, kann der Beifahrer helfen. In kritischen Verkehrssituationen sind die Möglichkeiten zum Eingreifen jedoch gering. Schnell bremsen oder lenken kann nur der Fahrer allein.

Je weiter die Demenzerkrankung fortschreitet, desto mehr nehmen Fahrfehler zu. Parallel nimmt das Einsichtsvermögen ab. Angehörige sollten das Thema deshalb frühzeitig ansprechen - auf eine Weise, die es dem Betroffenen erlaubt, sein "Gesicht zu wahren".

Wie spreche ich die Fahreignung an?

Gerade auf dem Lande ist der PKW ein unverzichtbares Fortbewegungsmittel. Autofahren ist aber auch ein Symbol für Unabhängigkeit und Mobilität. Wer mit dem eigenen Auto unterwegs ist, steuert noch aktiv durch das Leben.

Den Autoschlüssel abzugeben, bedeutet für ältere Menschen einen Verlust dieser Eigenständigkeit: ein Teil der selbstverständlichen Identität geht verloren. Dass Demenzkranke ihre nachlassende Fahrtüchtigkeit leugnen, ist also verständlich.

Verständnis kann allerdings nicht die Sorgen vertreiben, dass die Betroffenen sich selbst und andere im Straßenverkehr gefährden. Um das Selbstwertgefühl des Demenzkranken nicht zu schwächen, sollten Angehörige allerdings behutsam vorgehen: Vorwürfe, Bevormundungen oder Tricks wie das Verstecken des Autoschlüssels führen eher zum Streit als zur Einsicht des Betroffenen.

Praktischer Tipp: das Auto an den Lieblingsenkel "verleihen", damit dieser zu Bewerbungsgesprächen fahren kann. Auf diese Weise können Demenzkranke ihren PKW hergeben und zugleich ihr Selbstwertgefühl festigen.

Fachliche Unterstützung holen

Angehörige stehen dem Demenzkranken am nächsten. Erfahrungsgemäß laufen die Ratschläge von Partnern oder Kindern allerdings ins Leere.

Statt einen Dauerkonflikt über das Thema "Autofahren" einzugehen, raten Experten deshalb, Personen mit einer fachlichen Qualifikation hinzuziehen. Gibt ein Polizist, Fahrlehrer oder Arzt eine klare Empfehlung, ist diese leichter zu akzeptieren als vom eigenen Kind oder Ehepartner.

Fachärzte (Psychiater, Neurologen) und Memory-Klinken vermitteln auch spezielle Tests für die Fahrtüchtigkeit, etwa bei TÜV, Dekra oder ADAC. Die freiwilligen Mobilitätschecks umfassen eine Fahrprobe im eigenen PKW, begleitet von einem geschulten Fahrlehrer, sowie eine verkehrsmedizinische Beratung.

Auch Freunde des Demenzkranken können eine wertvolle Unterstützung sein. Oft können die Betroffenen den Rat eines guten Freundes besser annehmen als vom Nachwuchs oder Ehepartner.

Alternativen zum Auto

Der einfachste Weg, einen Demenzkranken vom Steuer fernzuhalten ist es, das Autofahren überflüssig zu machen. Angehörige können etwa eigene Fahrdienste organisieren oder nach Angeboten von sozialen Einrichtungen Ausschau halten. In vielen Gemeinden gibt es Bürgerbusse, die gegen ein geringes Entgelt private Touren für Senioren anbieten, etwa zum Einkaufen oder für Freizeitaktivitäten.

  • Wolfgang Maier, Jörg B. Schulz, Sascha Weggen, Sascha Weggen Alzheimer & Demenzen verstehen: Diagnose, Behandlung, Alltag, Betreuung, TRIAS, 2011, ISBN 383046441X
  • Elisabeth Lange Demenz - gelassen betreuen und pflegen: Das stärkende Hilfebuch für Betroffene und Angehörige, GRÄFE UND UNZER Verlag GmbH, 2017, ISBN 9783833861079
  • Claus-Werner Wallesch, Hans Förstl Demenzen, Thieme Verlagsgruppe, 2017, ISBN 3132417076
  • Ulrich Kastner, Rita Löbach Handbuch Demenz, Urban & Fischer Verlag/Elsevier GmbH, 2018, ISBN 3437280031
  • Marika Wöhrle Demenz verstehen: Anzeichen einer Demenz erkennen und Demenz vorbeugen, 2018, ISBN 1980357471
  • Proske Markus Demenz Knigge: Praktische Tipps für den Umgang mit Demenzerkrankten, Nachschlagewerk für Pflege Personal und pflegende Angehörige, mit Glossar mit medizinischen Begriffserläuterungen, corporate minds, 2018, ISBN 3981973003

Unsere Artikel werden auf Grundlage fundierter wissenschaftlicher Quellen sowie dem zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellsten Forschungsstand verfasst und regelmäßig von Experten geprüft. Wie wir arbeiten und unsere Artikel aktuell halten, beschreiben wir ausführlich auf dieser Seite.