Muss ADHS beim Kind bei einer Unfallversicherung angegeben werden?

Bei Abschluß einer Unfallversicherung unseres Sohnes war ADHS bei ihm noch nicht diagnostiziert. Nun hat das der Doc aber bestätigt. Muß ich das jetzt meiner Versicherung nachmelden oder nicht? Wer kennt sich da aus und könnte mir Info geben? Danke vielmals. Gruß, Simonjunge

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Antworten (3)
Das Kleingedruckte lesen

Sicherheitshalber sollte man sich den Vertrag und vor allem auch das Kleingedruckte noch mal genau durchlesen. Sonst könnte es möglicherweise passieren, dass der kleine Schussel einen Unfall hat, der auf seine "Erkrankung" zurückzuführen ist, und sich die Versicherung dann mit Hinweis auf eine Vertragsklausel aus der Verantwortung stiehlt.

Wenn bei Vertragsabschluss noch keine Diagnose da war, muss man das auch nicht nachmelden. Außerdem glaube ich auch gar nicht, dass ADHS zu den meldepflichtigen Dingen gehört. Das ist doch eigentlich eine Modediagnose. Gefühlt jedes fünfte Kind bekommt das doch mittlerweile bescheinigt. Rabea

Vorerkrankungen bei der Unfallversicherung

Hallo simonjunge,

Bei Abschluss einer Unfallversicherung sollten Vorerkrankungen (z.B. Herzleiden, Diabetes oder Nervenleiden) immer angegeben werden. Von ADHS habe ich bisher nichts gehört. Allerdings verlangen einige Versicherer bei Abschluss einer Unfallversicherung bei erhöhtem Risiko Zusatz- und Ergänzungserklärungen. Zudem ist der Versicherungsnehmer bei Abschluss zu einer Unfallversicherung verpflichtet immer alle Angaben wahrheitsgemäß anzugeben. Ist dies nicht der Fall, kann der Versicherer sogar rückwirkend von dem Vertrag zurücktreten. Das bedeutet keine Leistung im Schadensfall. Wenn du bedenken hast, würde ich dir in jedem Fall raten, direkt bei deiner Versicherung nachzufragen. Was hilft es dir, wenn du im Ernstfall kein Geld bekommst.
Falls du mehr Info zur Unfallversicherung brauchst, habe ich hier gute Infos gefunden: www.unfallversicherung-kompakt.de Einen schönen Tag Moni

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