Asbesterkrankung wird in vielen Fällen nicht anerkannt

Von Cornelia Scherpe
12. September 2013

Bis zum Jahr 1992 war in Deutschland die Arbeit mit Asbest erlaubt. Viele Arbeiter, die damals beruflich ständig mit Asbest in Berührung gekommen sind, leben auch heute noch sehr gefährlich. Wurden die bei der Arbeit entstehenden Staubpartikel eingeatmet, kann das die Lunge extrem belasten und sogar Lungenkrebs fördern.

Die Asbestose, umgangssprachlich auch Asbesterkrankung genannt, ist daher auch als Leiden anerkannt und Betroffene werden entsprechend von der Regierung unterstützt. Bereits seit 1936 ist die Berufskrankheit in den offiziellen Katalog des Arbeitsschutzes vertreten, doch viele Ärzte und Politiker sind dennoch unzufrieden.

Das Problem ist, dass viele Patienten ihr Leiden dennoch nicht anerkannt bekommen. Zwar sterben allein jedes Jahr circa 1.500 Menschen infolge der früheren Arbeit mit Asbest, doch Experten vermuten, dass die Dunkelziffer um einiges höher sein könnte. Immer wieder kommt es zu Fällen, in denen die Betroffenen trotz klarer Symptome und dem Nachweis, früher mit Asbest gearbeitet zu haben, nicht die richtige Diagnose bekommen.

Das Problem ist, dass es bis heute keine offizielle Schwellendosis gibt. Der Patient kann sich also nicht darauf berufen, welcher Menge an Asbest er ausgesetzt war. Es liegt im Ermessen des Arztes, ob dieser die Beschwerden oder den gefundenen Lungenkrebs auf die frühere Arbeit mit dem Schadstoff zurückführt. Seit 2011 gibt es zwar eine Richtlinie bei der Diagnose, die sogenannten Falkensteiner Empfehlungen, doch auch diese hat ihre Lücken.

Problematisch wird es ohnehin dann, wenn der Patient nicht nachweisen kann, in welcher Menge er dem Asbest ausgeliefert war. Oft liegen keine privaten Daten und manchmal auch keine Daten der zuständigen Berufsgenossenschaft vor. Daher fordern viele Experten und inzwischen auch das EU-Parlament eine Vereinfachung des Verfahrens zur Anerkennung der Belastung.