Zu Fuß betrunken im Straßenverkehr: Riskiert man dabei seinen Führerschein?

Von Marion Selzer
7. Februar 2013

Wer mit Alkohol im Blut beim Autofahren erwischt wird, dem droht ganz klar ein Führerscheinentzug. Ebenso verhält es sich, wenn Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 Promille erwischt werden. Doch was ist mit betrunkenen Fußgängern? Riskieren diese auch die Wegnahme ihres Führerscheins?

Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt. Die Richter vom Verwaltungsgericht Neustadt jedenfalls halten es nicht für gerechtfertigt, einem im Straßenverkehr betrunkenen Fußgänger den Führerschein zu entziehen, nur weil er eine Untersuchung beim Psychologen verweigerte.

Im Fall ging es um einen Mann, der mit über 3 Promille im Blut von der Polizei festgenommen wurde, weil er andere Verkehrsteilnehmer durch sein Herumtorkeln an einer viel befahrenen Straße gefährdete. Der Mann selbst war zu Fuß unterwegs. Um herauszufinden, ob der Mann unter einer Alkoholabhängigkeit litt, ordneten sie ein psychologisches Gutachten an. Als der Mann die Teilnahme verweigerte, zogen die Beamten seinen Führerschein ein. Dagegen wehrte sich der Betroffene in einem Eilverfahren. Mit Erfolg.