Wenn der große Zeh schmerzt: Manchmal ist eine Operation notwendig

Von Cornelia Scherpe
2. Juli 2013

Fast jeder Mensch hat sich schon einmal den großen Zeh am Türrahmen gestoßen oder hat einen Gegenstand darauf fallen lassen. Diese Zusammenstöße sind schmerzhaft, werden jedoch nach tiefem Durchatmen von den meisten mit einem Lächeln abgetan. Ganz so einfach sollte man es sich jedoch nicht in jedem Fall machen. Gerade wenn der Zeh nach dem Unfall seltsam nach oben gebogen ist oder aber auffallend gespreizt ist, sollte man besser doch einmal zum Chirurgen gehen.

Es ist denkbar, dass eine sogenannte Abrissfraktur vorliegt und diese muss behandelt werden. Gerade wenn Kindern ein solches Missgeschick widerfährt, ist eine Kontrolle sehr ratsam, da sie noch in der Entwicklung sind. Beim weiteren Wachstum kann es sonst zu Komplikationen kommen.

In Korea wurde jüngst eine Studie zum Thema durchgeführt. 41 Kinder wiesen entsprechende Verletzungen auf. Jene, bei denen die Knochen im Zeh um weniger als zwei Millimeter verschoben waren, erhielten lediglich eine Fußschiene. Beim Rest musste operiert werden.

Zu Komplikationen kam es allerdings nur, wenn die Kinder gleich zwei Symptome zeigten. War der Zeh nach oben und nach außen zugleich gebogen, hatten die Kinder nicht nur starke Schmerzen, sondern auch ein Risiko auf schlechte Knochenheilung. Dies war bei 14 Kindern der Fall.

Zu den befürchteten Komplikationen kam es in drei der Fälle. In Röntgenaufnahmen, die zwei Monate nach der OP angefertigt worden waren, zeigte sich bei diesen Kindern eine Pseudarthrose. Außer in diesen Fällen, verheilten alle anderen Zehen innerhalb der zwei Monate ohne Probleme. Daher sehen die Forscher Handlungsbedarf, wann immer Anhebung und Abspreizung zusammen auftreten.