Verreisen ins Ausland am besten mit einem Organspendeausweis

Von Katja Grüner
10. Juli 2013

Hinsichtlich der Organspende nach dem eingetretenen Hirntod gibt es in den Ländern unterschiedliche Regelungen. In Deutschland haben wir die Erweiterte Zustimmungsregelung. Jeder Mensch kann für sich selbst entscheiden, ob er nach seinem Tod zum Organspender werden möchte oder nicht. Dies wird mittels eines Organspendeausweises geregelt, den jeder mit sich führen sollte.

Hat jemand diesen nicht, so dürfen nach dem Tod die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen entscheiden. Ähnlich ist die gesetzliche Situation in Ländern wie Dänemark, der Schweiz, Griechenland, Großbritannien und den Niederlanden geregelt.

Anders sieht es in den meisten südlichen Ländern wie Italien, Spanien, Portugal oder Österreich aus, denn dort gilt die Widerspruchsregelung. Dies bedeutet, dass jeder automatisch Organspender ist, es sei denn er hat zu Lebzeiten widersprochen. Angehörige können dem jedoch widersprechen.

In Frankreich und Schweden gilt die Informationsregelung, die auch von einer Spenderbereitschaft nach dem Tod ausgeht, wenn vorher nicht offiziell widersprochen wird. Angehörige werden über die Organentnahme zwar informiert, können aber nicht mehr Einspruch einlegen.

Wer ins Ausland reist und auf Nummer sicher gehen möchte, der besorgt sich einen Organspendeausweis und vermerkt darin deutlich, dass er mit einer Organentnahme nicht einverstanden ist. Bei Touristen im Ausland verhält sich dies alles trotzdem immer etwas anders und die Angehörigen werden doch meist befragt.