Neues Gesetz für Organspenden in Kraft

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
1. August 2012

Ab heute, dem 1. August 2012, gelten die Änderungen zum Transplantationsgesetz. Zum November werden dann auch die Regelungen für die Entscheidungslösung folgen, so dass die Abläufe der Organspenden verbessert werden. Durch die jetzigen Änderungen sollen die Rechte der Organspender verbessert werden, so besteht bei allen Gesundheitsschäden, die aufgrund der Spende nachträglich auftreten, ein Unfallversicherungsschutz.

Hierbei ist es vollkommen egal, wie lange der Zeitpunkt der Spende zurückliegt. So liegt beispielsweise auch ein Versicherungsfall vor, wenn die zweite, verbleibende Niere eines Spenders nach einigen Jahren versagt. Auch bei Leberspenden von Lebenden gibt es einige Verbesserungen, so hat der Organspender Anspruch über die Versicherung auf alle Krankenbehandlungen und auch die Rehabilitation sowie Fahrtkosten und Krankengeld.

Letztendlich sollen auch die einzelnen Kontrollen in den Krankenhäusern bezüglich der Organentnahmen verschärft werden, so dass Vorkommnisse wie in Göttingen verhindert werden sollen.