28. März 2008
Von K. Schumann
2006 spendeten 1259 Menschen nach ihrem Tod ihre Organe. Trotzdem warten immer noch rund 12000 Betroffene auf Organe, die ihr Leben retten können.

In Deutschland ist die Organspende durch das deutsche Transplantationsgesetz geregelt. In diesem Gesetz ist alles was die Spende, Entnahme und Vermittlung von Organen betrifft vermerkt.
Organe dürfen mit Ausnahme einer Lebendspende erst nach dem Tod des Organspenders entnommen werden. Ist der letzte Wille des Verstorbenen in Bezug auf eine Organspende nicht bekannt entscheiden die Angehörigen ob Organe entnommen werden dürfen oder nicht. Einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge würden 70% der Bevölkerung nach dem Tod ihre Organe spenden. Doch die wenigsten dokumentieren diese Entscheidung. Deshalb ist es wichtig einen Organspendeausweis bei sich zu tragen. Auf diesem Ausweis kann vermerkt werden ob eine Organentnahme nach dem Tod erwünscht ist oder nicht. Es ist auch möglich die Organspende auf bestimmt Organe zu beschränken oder bestimmte Organe von der Entnahme auszuschließen (beispielsweise die Haut). Organspendeausweise sind in vielen Arztpraxen und Apotheken erhältlich.
Eine Organspende kann nur erfolgen wenn der Hirntod vor dem Herzstillstand eintritt. Dies ist jedoch nur bei 1% der Verstorbenen der Fall. Ursachen für einen Hirntod können Kopfverletzungen, Schlaganfall oder Hirntumoren sein. Der Hirntod muss von zwei voneinander unabhängigen Ärzten festgestellt werden. Haben sich der Verstorbene oder seine Angehörigen für eine Organspende entschieden, werden die Herz-Kreislauffunktionen und die Atmung auch nach der Feststellung des Hirntods noch eine Zeit aufrechterhalten.
Es folgen Laboruntersuchungen um festzustellen ob der Verstorbene an einer Krankheit litt die den Organempfänger gefährden könnte. Wenn keine Krankheiten festgestellt werden folgt die Organentnahme. Die Operation wird genauso sorgfältig durchgeführt wie jede andere Operation. Der Leichnam wird danach für eine Aufbahrung vorbereitet und kann bestattet werden. Die entnommenen Organe werden schnellstmöglich zu entsprechenden Transplantationszentren befördert, wo sie meist direkt transplantiert werden. Eine Organspende ist möglich für Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm, Haut, Hornhaut und einigen Knochen.
Des Weiteren existiert die Möglichkeit einer Lebendspende. Dies ist jedoch nur auf freiwilliger Basis möglich und nur wenn ein geringes medizinisches Risiko für den Spender besteht. Meistens werden eine Niere oder ein Teil der Leber gespendet.
Ob die Entscheidung nun für oder gegen eine Organspende fällt bleibt jedem selbst überlassen. Dennoch ist es wichtig seine Entscheidung zu Lebzeiten zu dokumentieren um seinen Angehörigen eine schwere Last zu ersparen.
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