19. Januar 2011
Kommt es in den Lymphknoten zu einem Tumorbefall, kann eine Lymphknotenausräumung erforderlich sein. Dabei werden die befallenen Lymphknoten operativ entfernt.
Bei einem Tumorbefall der Lymphknoten muss oftmals deren operative Entfernung, die man auch als Lymphknotenausräumung oder Lymphknotendissektion bezeichnet, vorgenommen werden. Eine solche Entfernung führt man sowohl zu therapeutischen als auch zu diagnostischen Zwecken durch.
Die menschlichen Lymphknoten können von gutartigen oder bösartigen Tumoren befallen werden. Bei bösartigen Tumoren siedeln sich häufig so genannte Metastasen (Tochtergeschwülste) in den Lymphknoten an, da es zu einem Abfluss der Lymphflüssigkeit aus dem eigentlichen Tumorbereich kommt. In diesem Fall spricht man von regionären Lymphknoten-Metastasen. Vor allem die Leistenbeuge und die Achselregion sind häufig von Tochtergeschwülsten betroffen. Die Metastasen sind in der Lage sich noch weiter im Organismus zu verbreiten und dadurch andere Organe wie zum Beispiel die Lunge, die Leber oder das Gehirn zu befallen. Sogar nach der Entfernung des eigentlichen Tumors ist eine Ausbildung von Metastasen möglich. In manchen Fällen findet man die Lymphknotenmetastasen bereits, bevor der eigentliche Tumor diagnostiziert wurde.
Vergrößerte Lymphknoten oder Tumore lassen sich meist ertasten. Zu Schmerzen kommt es nur in seltenen Fällen. Doch selbst, wenn die Lymphknoten nicht verdickt sind, ist es dennoch möglich, dass dort Tochtergeschwülste entstanden sind. Um Tumore der Lymphknoten festzustellen, führt man bildgebende Untersuchungen wie Ultraschall, Röntgenaufnahmen oder eine Computertomographie durch.
Neben einer Operation an den Lymphknoten, werden zumeist noch weitere Behandlungsmethoden wie Bestrahlungen oder eine Chemotherapie vorgenommen. Bei einer Lymphknotenoperation sollen in erster Linie die Wucherungen entfernt werden. Man kann jedoch auch einen Eingriff durchführen, um festzustellen, ob tatsächlich ein bösartiger Tumor vorliegt. Zu diesem Zweck nimmt man eine Gewebeentnahme (Lymphknotenbiopsie) vor. Dabei wird ein Lymphknoten freigelegt und herausoperiert. Anschließend erfolgt eine feingewebliche Untersuchung.
Steht jedoch einwandfrei fest, dass es sich um einen bösartigen Tumor handelt, muss eine radikale Lymphknotenausräumung in der Leiste oder den Achselhöhlen erfolgen. Dazu schneidet der behandelnde Chirurg die Haut ein und operiert sämtliche von Geschwülsten befallenen Lymphknoten im Abflussbereich aus dem Körper heraus. Im Bereich der Achselhöhle müssen auch die Knoten, die sich hinter dem Brustmuskel befinden, entfernt werden. Im Leistenbereich holt man zudem die Lymphknoten im Beckenbereich und am Leistenband heraus. Dabei muss meist ein Einschnitt in die Bauchdecke vorgenommen werden. Damit die Wundflüssigkeit abfließen kann, legt man dem Patienten so genannte Drainageschläuche an, die man jedoch nach ein paar Tagen wieder entfernt.
Größere Komplikationen treten bei einer Lymphknotenausräumung nur selten auf. Nach dem Eingriff müssen jedoch regelmäßig Kontrolluntersuchungen durchgeführt werden, da die Gefahr eines erneuten Tumors besteht.
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