Angeborene Herzleiden therapieren - viele beenden mit 18 Jahren die Behandlung aus Kostengründen

Eine einheitliche Regelung für den Anspruch auf kontinuierliche Betreuung steht bisher noch aus

Von Cornelia Scherpe
28. Februar 2012

Viele angeborene Herzleiden können bereits medizinisch sehr gut therapiert werden. In jedem Fall sollte ein angeborener Herzfehler regelmäßig dem Kardiologen vorgestellt werden. In vielen Fällen kann diese Überwachung lebensrettend sein.

Übernahme der Krankenkasse

Allerdings sind solche Behandlungen auch oft sehr teuer. In Deutschland übernimmt die Krankenkasse bei Kindern alle entstehenden Kosten. Das wiederum bedeutet: mit 18 Jahren müssen die Teenager sich selbst entscheiden, ob sie weiterhin zum Kardiologen gehen und alle nötigen Untersuchungen durchführen lassen oder dem Arzt fern bleiben.

Anspruch auf kontinuierliche Betreuung

Die zweite Option spart sicher Geld, doch die jungen Erwachsenen ahnen oft nicht, welche lebensbedrohlichen Konsequenzen diese Entscheidung mit sich bringen kann. An dieser Stelle sind auch die Eltern angehalten, bei ihren Kindern ein Bewusstsein für die Krankheit zu schaffen. Wer sich der Gefahr bewusst ist, wird auch als Erwachsener die Untersuchungen wahrnehmen.

Besser wäre es natürlich, wenn auch Patienten über 18 Jahren einen festen Anspruch auf eine kontinuierliche Betreuung ihres Herzleidens hätten. Für die meisten würde sich dann eventuell gar nicht die Frage nach einem Therapien-Abbruch stellen.

Einheitliche Regelung steht aus

Bisher benötigt man Sondergenehmigungen, damit die Therapien von der Krankenkasse abgerechnet werden können und diese Genehmigungen werden auf Landesebene unterschiedlich vergeben. Eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland wäre besser, steht jedoch noch aus.