Sind embryonale Stammzellen patentierbar?

Greenpeace gegen Neurobiologen - entscheidende Verhandlungen laufen

Von Viola Reinhardt
10. November 2009

In wenigen Tagen wird sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigen, ob embryonale Stammzellen patentierbar sind oder nicht. In dem Verfahren klagt die Umweltschutzorganisation Greenpeace gegen den Neurobiologen Oliver Brüstle, der ein entsprechendes Patent auf embryonale Stammzellen gestellt hat.

Wichtige ethische Fragen sollen bei dem Verfahren geklärt werden, wobei von den Klägern gehofft wird, dass die Richter im Patenrecht ein starkes Signal der ethischen Grenzen setzen. Unterliegt Greenpeace in dem Rechtsstreit, dann könnte es durchaus zu einem wahren Patent-Boom in diesem Bereich kommen.

Ähnliches Patent bereits von Brüstle angemeldet

Dieser Klage voraus geht die Tatsache, dass Oliver Brüstle schon im Jahre 1999 ein Patent über die Methode der Herstellung von Nerven-Vorläuferzellen, die aus embryonalen Stammzellen entwickelt wurden, angemeldet hat. Bereits 2006 hatte das Bundespatentgericht in einer ersten Instanz Greenpeace überwiegend recht gegeben, da der Gebrauch solch einer Erfindung gegen die öffentliche Ordnung verstoße, zumal im Embryonalschutzgesetz eine industrielle und kommerzielle Nutzung der Stammzellen untersagt sei.

Die nun anstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird von vielen Seiten mit Spannung erwartet.