Befruchtete Eizellen muss Klinik auch nach dem Tod des Mannes freigeben

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
16. Juni 2010

Anfang des Jahres 2008 hatte ein kinderloses Paar in Mecklenburg-Vorpommern in der Klinik Neubrandenburg neun Eizellen der Frau zusammen mit dem Samen des Mannes einfrieren lassen. Kurze Zeit darauf verstarb der Mann bei einem Verkehrsunfall. Danach wollte die 29-jährige Frau mit Hilfe von künstlich befruchteten Eizellen schwanger werden, doch die Klinik gab die Eizellen und das Sperma nicht frei, da das Embryonenschutzgesetz in Deutschland dies nicht zulässt, dass nach dem Tod eines Mannes mit seinem Samen eine Eizelle künstlich befruchtet wird. Aber das Oberlandesgericht in Rostock entschied sich für die junge Witwe, da schon vor dem Tod des Mannes die Eizellen zusammen mit dem Samen des Mannes untrennbar eingefroren wurden.

Jetzt kann die Frau sich also die Eizellen in einer polnischen Klinik, wie schon vorher geplant, einsetzen lassen und den Nachwuchs zur Welt bringen.