Unfallversicherung greift auch bei Blutspendern

Von Viola Reinhardt
9. April 2009

Menschen, die Gewebe oder Organe spenden, sind bei möglichen Komplikationen oder Unfällen mit einer gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Gleiches gilt zudem für Blutspender, die entweder durch verunreinigte Spritzen erkranken oder auch auf dem Weg zum oder vom Spenden einen Unfall erleiden.

Sollte dies der Fall sein, dann muss man dem behandelnden Arzt mitteilen, wobei der Unfall geschehen ist und auch der Spenderorganisation eine Meldung zukommen lassen. Diese leitet diese Meldung an die Unfallversicherung weiter. Für den Patienten entstehen dadurch auch keinerlei Kosten der Praxisgebühren, da die Unfallversicherung hierfür aufkommt.