Gericht: Versicherung verhält sich nach Einbruch "lebensfremd" und muss zahlen

Von Ingo Krüger
27. Juni 2012

Auch wer seinen Wohnungsschlüssel für kurze Zeit unbeaufsichtigt lässt, verliert nach einem Einbruch nicht zwangsläufig seinen Versicherungsschutz. Dies entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Az 10 U 771/11).

Ein Mann hatte einem Mitarbeiter einer Kfz-Werkstatt kurzzeitig seinen Schlüsselbund überlassen, während er sich im Wartebereich des Betriebes aufhielt. Dies sei genauso wenig grob fahrlässig wie das Verhalten seiner Ehefrau. Diese hatte ihren Wohnungsschlüssel in einem verschlossenen Spind in einem Fitnessstudio aufbewahrt.

Nach einem Einbruch wollte die Versicherung des Ehepaares nicht für den Schaden aufkommen, da die Straftat möglicherweise mit einem Nachschlüssel erfolgt sei. Die Bestohlenen hätten mit ihrer Handlungsweise die Anfertigung eines Nachschlüssels ermöglicht und damit den Einbruch begünstigt. Das Paar wollte diese Entscheidung nicht akzeptieren und klagte deshalb gegen ihre Versicherung.

Das OLG gab ihnen nun Recht. Die Auffassung der Versicherung sei lebensfremd, so die Richter. Daher müsse sie den Schaden regulieren.