Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern - das sollten Sie wissen

Von Dörte Rösler
11. August 2014

Eine Eigentumswohnung ist der Traum von vielen Deutschen. In den eigenen vier Wänden kann man sich frei entfalten. Mit einer Immobilie sind aber auch Pflichten verbunden. Das sollten Eigentümer wissen.

Recht auf Information

Wer eine Eigentumswohnung kauft oder besitzt, hat das Recht alle wichtigen Unterlagen einzusehen. Kaufinteressenten sollten sich etwa die Teilungserklärung, aktuelle Abrechnungen und Beschlüsse zeigen lassen. Für die anderen Eigentümer muss die Verwaltung freien Zugang zu den Unterlagen gewähren. Allerdings: Bei zu häufigen Anträgen darf die Verwaltung das Einsichtsrecht zeitlich beschränken.

Pflicht zur Instandhaltung

Das Gemeinschaftseigentum muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer instand halten. Was aktuell zu tun ist, wird per Beschluss festgelegt. Für sein Sondereigentum ist allerdings jeder Eigentümer selbst verantwortlich. Er trägt auch die Kosten allein. Ob Anstrich der Wohnungstür, Fenster oder Balkonbelag - welche Teile dazu gehören, klärt die Teilungsordnung.

Wenn ein Eigentümer seine Wohnung so schlecht in Schuss hält, dass den anderen dadurch Schäden entstehen, muss er Schadenersatz zahlen. Beispiel: Der Bewohner der Dachgeschosswohnung reinigt den Abfluss seiner Terrasse nicht richtig, sodass Wasser in die unteren Etagen eindringt. Die Gemeinschaft darf die Kosten der Reparatur verlangen. Sie kann den Eigentümer allerdings nicht zwingen, zweimal jährlich auf eigene Rechnung einen Reinigungsdienst zu bestellen.