Baugenehmigung für Wintergarten

Hallo zusammen, ich würde gerne mal wissen ob mir jemand genau sagen kann wann und ob man überhaupt eine Baugenehmigung braucht wenn man einen Wintergarten anbauen möchte, vielmehr die schon vorhandene überdachte Terrasse einfach nur mit Glas verschliessen möchte? Wie muss man sich in diesem Falle verhalten und was gibt es zu beachten?

Antworten (1)
Wintergarten ist Anbau

Ein Wintergarten wird Baurechtlich so behandelt, wie jeder andere Anbau auch. Der Abstand zur Grundstücksgrenze muss eingehalten werden (3m), die bebaubare Fläche des Grunstückes darf durch den Wintergarten nicht übersritten werden, der Bebauungsplan muss die Möglichkeit für Glasanbauten hergeben (oder darf sie zumindest nicht verbieten). Für Reihenhäuser gelten besondere Regeln. In der Regel sind die Bauämter aber kooperativ, wo sie können. Die beste Möglichkeit besteht darin, mit der Zeichnung des Hauses ins zuständige Bauamt zu gehen, sich dort den entsprechenden Flurplan zu besorgen (kann 10 € kosten) und dann mit dem zuständigen Sachbearbeiter/der zuständigen Sachbearbeiterin zu reden. Einfach mal erklären was man vorhat. Die Jungs und Mädels kennen sich aus und die Auskunft die man dort erhält, entspricht dem Entscheid auf eine Bauvoranfrage. Hab ich jedenfalls noch nicht anders erlebt.

www.winternetgarten.de

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren