So lässt sich Ärger und bares Geld beim Umzug sparen

Von Melanie Ruch
28. Mai 2013

Etwa fünf Mal zieht jeder Deutsche im Schnitt in seinem Leben um. Zwar tut der Wohnungswechsel den meisten im Nachhinein gut, doch der eigentliche Umzug ist für viele nur mit Stress, Ärger und hohen Kosten verbunden. Es gibt jedoch einige wissenswerte Tipps, mit denen sich beim Umzug Geld und Ärger sparen lässt.

Um die Kosten zu senken, setzen viele beim Umzug auf die Hilfe von Freunden. Wenn beim Schleppen allerdings Dinge kaputt gehen, haftet die Haftpflichtversicherung der Helfer in der Regel nicht und dann kann es schnell teuer werden, es sei denn der Helfer ist gegen Gefälligkeitsschäden versichert oder das Unglück ist auf Fahrlässigkeit zurückzuführen.

Besser beraten ist man da mit einer Möbelspedition, deren Versicherungsschutz normalerweise zumindest bis zu einer bestimmten Schadenshöhe haftet. Doch auch hier gibt es Ausnahmen, etwa bei beschädigtem Hausrat, den der Kunde selbst verpackt hat.

Der größte Stressfaktor ist für viele Umzugsgeplagte aber die Tatsache, dass am Tag des Umzuges alle Parkplätze vor dem Haus besetzt sind und der Hausrat dann erst einmal mehrere Hundert Meter zum Türeingang oder zum Transporter getragen werden muss. Viele reservieren daher in Eigenregie mit Stühlen und Absperrband den Parkplatz und Gehweg vor dem Hauseingang für den Umzugswagen. Das ist allerdings nicht erlaubt. Wer sich Ärger ersparen möchte, sollte sich spätestens zwei Wochen vor dem Umzug um eine amtliche Genehmigung für die Absperrung kümmern. Diese erhält man beim Straßenverkehrsamt oder bei der Stadtverwaltung. Entsprechende Parkverbotsschilder sind über private Fachunternehmen zu beziehen.

Ist der Umzug dann einigermaßen stressfrei über die Bühne gegangen, empfiehlt es sich die Rechnungen eventuell angefallender Kosten sorgfältig zu sortieren und für die nächste Steuererklärung gut aufzubewahren, denn einige Dinge lassen sich von der Steuer absetzen. Wer aus beruflichen Gründen umgezogen ist, kann sogar einen Großteil der Umzugskosten als Werbungskosten berücksichtigen lassen. Aber auch Umzüge aus privaten Gründen können zum Teil steuerlich Berücksichtigung finden.

So können beispielsweise Kosten für Möbelträger und LKW-Fahrer als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Auch die Kosten für Renovierungen durch Fachunternehmen lassen sich zu einem gewissen Teil bei der Steuer als Handwerkerkosten geltend machen.