Wer 2011 aus beruflichen Gründen umgezogen ist, kann die Kosten steuerlich absetzen

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
23. Februar 2012

Wie der Bund der Steuerzahler nun mitgeteilt hat, können diejenigen Arbeitnehmer, die im vergangenne Jahr aus beruflichen Gründen umgezogen sind, die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen. Auch für "sonstige Umzugskosten" könne nun ein höherer Pauschalbetrag geltend gemacht werden - für Ledige 640 Euro und für Verheiratete 1279 Euro. Pro Kind und weiteres Familienmitglied beträgt der Betrag 282 Euro.

Die Pauschalen sind noch höher, wenn der Umzug erst nach dem 1. August 2011 stattgefunden hat. Zu den betroffenen Kosten zählen unter anderem der Möbeltransport, Maklergebühren, doppelte Mietzahlungen und sogar Nachhilfeunterricht, falls Kinder diesen aufgrund eines Schulwechsels benötigen.