Umzug - Planung, Hinweise zur Wohnungsübergabe und Tipps zum Einzug

Ein Umzug ist oft nicht nur mit Vorfreude, sondern auch mit Stress verbunden. Um den Stress so gering wie möglich zu halten, empfiehlt sich eine sorgfältige und frühzeitige Planung. Dinge, die erledigt werden müssen, können schriftlich festgehalten werden. Mit Hilfe einer solchen Liste hat man einen guten Überblick über alle noch anstehenden und bereits erledigten Arbeiten. Lesen Sie, was für einen gut organisierten Umzug erforderlich ist.

Christian Steinfort
Von Christian Steinfort

Der Umzug - ein Neuanfang mit vielen notwendigen Arbeitsschritten

Der Umzug in eine oft unbekannte Umgebung mit

  • fremden Nachbarn
  • einer neuen Einkaufssituation und
  • veränderten Anfahrtswegen zur Arbeit oder Schule,

ist kein leichter und stressfreier Schritt. Viele Dinge müssen bedacht werden und nichts darf dem Zufall überlassen sein.

Ob

  • erwarteter Nachwuchs
  • ein neuer Job oder
  • eine Trennung,

für einen Umzug kann es viele Gründe geben. Doch egal aus welchen Motiven eine solche Entscheidung getroffen wird, leicht fällt dieser Schritt nicht.

  • Von der Ummeldung beim Amt
  • über die Anschaffung neuer Möbel
  • bis zur Auswahl der Verpackungsmaterialien

ist eine Menge zu bedenken. An wen kann man sich wenden und wer nimmt einem einen Teil der Arbeit ab? Diese und viele weitere Fragen werden durch Checklisten im Internet oder gar in extra verfassten Büchern und Ratgebern beantwortet.

Wohnungssuche

Lupe über Wohnungsanzeigen in Zeitung
Lupe über Wohnungsanzeigen in Zeitung

Steht die Entscheidung des Umzugs, wird man sich spätestens jetzt um eine neue Bleibe kümmern müssen. Die Wohnungssuche verläuft nicht unbedingt immer nach Plan, und bis man die passenden vier Wände findet, kann es schonmal eine ganze Weile dauern.

Je nach persönlichen Vorlieben sollte die neue Wohnung bestimmte Kriterien erfüllen, und zieht man als ganze Familie um, treffen dabei unterschiedliche Interessen und Meinungen aufeinander. Es gilt, sich für die Wohnungssuche - sofern möglich - ausreichend Zeit zu nehmen, um auch sicher eine gute Wahl zu treffen.

Wohnungsübergabe

Nachdem eine neue Bleibe gefunden ist, geht es darum, die alte Bude wieder aufzumöbeln und alle angesammelten Stücke sicher und ordentlich zu verpacken. Die alte Wohnung muss meist besenrein und gegebenenfalls auch mit geweißten Wänden übergeben werden.

Achten Sie bei der Aufbereitung der alten Räumlichkeiten immer auf die Vorgaben im Mietvertrag und das beim Einzug erhaltene Übergabeprotokoll. Schäden die schon bei Ihrem Einzug vorhanden waren müssen nicht behoben werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich in jedem Fall immer zuerst an Ihren Vermieter.

Verpacken

Das ordnungsgemäße Einpacken von Geschirr, Büchern und elektrischen Geräten will gelernt sein. Wenn Sie sich entscheiden, eine Umzugsfirma zur Hilfe zu rufen, dann lassen Sie diese am besten auch gleich die Kisten packen.

Zum einen gehen diese Helfer mit ausreichend Erfahrung an den Start und zum anderen haftet derjenige für aufkommenden Schaden, der die Kisten gepackt hat. Wertgegenstände wie Unterlagen, Schmuck oder Bargeld sollten jedoch immer von Besitzer selbst gepackt und transportiert werden. Hier geben wir Tipps zum Packen von Umzugskartons.

Die Umzugskartons sollten nicht zu schwer gepackt werden
Die Umzugskartons sollten nicht zu schwer gepackt werden

Ummeldung

Melden Sie sich rechtzeitig beim Amt um, denn eine zu lange Verzögerung kann im schlimmsten Fall ein Bußgeld zur Folge haben. Wichtig ist auch, dass Sie schnellstmöglich

sowie auch allen anderen wichtigen Institutionen Ihre neue Anschrift mitteilen. Die Post bietet für die ununterbrochene Zusendung Ihrer Post auch einen Nachsendedienst an. Für einen kleinen Betrag sendet Ihnen die Post gern Ihre Briefe und Pakete an die neue Anschrift.

Mögliche Unterstützung

Informieren Sie sich vor Ihrem Umzug gut über alle Hilfen, die möglich sind. Sowohl das Internet, als auch Umzugsfirmen, Ihr Vermieter oder verschiedene Ratgeber können Ihnen bei der Durchorganisation Ihres Umzugs weiterhelfen. Nutzen Sie diese Quellen unbedingt um Probleme und Kummer zu vermeiden.

Tipps zur Vorbereitung und Organisation

Bereits bei der Umzugsvorbereitung muss auf einige Dinge geachtet werden. Der Termin für den Umzug sollte möglichst genau festgelegt werden. Für diesen Tag sollten das Umzugsunternehmen bestellt oder Transporter und Helfer organisiert werden.

Fällt der Termin auf einen Arbeitstag, kann man den Arbeitgeber um einen Urlaubstag bitten. Zu den Umzugsvorbereitungen zählen auch das Ummelden eines Telefon- und Internetanschlusses und der Tageszeitung sowie die Antragstellung eines Nachsendeauftrags bei der Post.

Generelle Tipps zum Umzug

Beim Umzug muss man an viele kleine und größere Dinge achten. Es gibt darunter einige generelle Punkte, die es zu berücksichtigen gilt, und die das Vorhaben deutlich erleichtern können. Zu diesen zählen:

  • eine Checkliste mit all den zu erledigenden Punkten anfertigen
  • rechtzeitig mit all den nötigen Vorbereitungen beginnen
  • während des Umzugs die Wohnung ausmisten, um weniger Kisten füllen zu müssen
  • frühzeitig Zeitungen sammeln (kostenloses Packpapier)
  • eine Betreuung für den jüngeren Nachwuchs für den Umzugstag organisieren
  • die Einladung der Kartons in sinnvoller Reihenfolge

Do-it-yourself, mit Umzugsunternehmen oder Umzugsauktion? Die Vor- und Nachteile

Der Umzug in eine neue Wohnung oder gar ein Haus verspricht neue Erfahrungen in einer unbekannten Wohngegend und vielleicht auch mehr Lebenskomfort. Gleichzeitig ist ein Umzug aber auch leider mit viel Stress verbunden, da das gesamte eigene Hab und Gut ebenso mitgenommen werden muss. Doch welche Möglichkeiten des Umzugs gibt es und wo liegen deren Vor- und Nachteile?

Der private Umzug

Der Klassiker ist zunächst einmal der private Umzug. In diesem Fall werden in der Regel Familienmitglieder und vielleicht auch Freunde versammelt, um den Umzug gemeinsam zu bewältigen. Als Umzugsfahrzeuge dienen dann entweder größere PKWs oder Kleintransporter, welche von einem Bekannten stammen oder für einen Tag gemietet werden.

Die Vorteile dieser Umzugsweise liegen auf der Hand. So handelt es sich hierbei um die kostengünstigste Alternative. Zudem kann der Umzug sehr flexibel gestaltet werden und theoretisch auch über mehrere Tage abgewickelt werden.

Nachteilig fällt beim privaten Umzug hingegen ins Gewicht, dass es vor allem für größere Umzüge viele und vor allem körperlich starke Helfer braucht, um schwere Einrichtungsgegenstände zu transportieren. Zudem kommt es schneller zu Schäden beim Transport, da die Helfer in der Regel kaum Erfahrungen damit haben, wie unhandliche Möbel am besten transportiert und beispielsweise durch ein enges Treppenhaus getragen werden.

Ein Umzugsunternehmen erleichtert die Arbeit kostet aber einiges an Geld
Ein Umzugsunternehmen erleichtert die Arbeit kostet aber einiges an Geld

Das Umzugsunternehmen

Die zweite Alternative wäre der Umzug mit Hilfe eines Unternehmens. In diesem Fall wird ein fester Termin vereinbart, zu welchem dann die Mitarbeiter des Unternehmens vorbeikommen und die gesamte Fracht verladen und auch wieder im gewünschten Zimmer in der neuen Wohnung ausladen.

Positiv fällt in diesem Zusammenhang auf, dass sich der Umziehende um nichts mehr kümmern muss beziehungsweise nur dafür sorgen muss, dass Schränke und vergleichbare Einrichtungsgegenstände zerlegt und wieder aufgebaut werden. Zudem können sich alle Beteiligten viel Zeit sparen, da professionelle Umzugshelfer schnell und effizient vorgehen.

Nachteilig fällt beim Einschalten eines Umzugsunternehmens allerdings ins Gewicht, dass zum einen relativ hohe Kosten entstehen. Schließlich muss das Unternehmen nicht nur den Transporter, sondern auch etliche Arbeitskräfte für den Transport stellen.

Zudem müssen Umzugsunternehmen rechtzeitig vorbestellt werden. Sobald diese dann eintreffen, muss alles bereits verpackt und zerlegt sein, weshalb der Umziehende zeitlich sehr gebunden und eingeschränkt ist.

Geld sparen: Am günstigsten wird der Umzug mit privaten Helfern - es gilt, Schäden und Pannen zu vermeiden.

Die Umzugsauktion

Letztlich gibt es noch die Möglichkeit einer Umzugsauktion. In diesem Fall wird der eigene Auftrag in einem entsprechenden Portal hochgeladen. Anschließend geht der Auftrag an jene Partei, welche diesen zum niedrigsten Gebot erfüllt.

Der große Vorteil dieser Methode ist der niedrige Preis, welcher für den gesamten Umzug bei gleichzeitiger externer Hilfe gezahlt werden muss. Gleichzeitig kann es bei einer Umzugsauktion allerdings auch sein, dass der Auftrag an Laien vergeben wird, weshalb es zu Komplikationen oder gar Schäden während des Umzugs kommen kann.

Erforderliche Maßnahmen für die Beantragung eines Halteverbots für den Umzug

Umzüge in Städten stellen eine ganz besondere Herausforderung dar. So müssen die Kartons mitten im bunten Treiben der Stadt verladen und transportiert werden. Doch welche Maßnahmen sind erforderlich, damit ein Halteverbot für den Umzug beantragt werden kann und gibt es noch Alternativen zu solch einem Antrag?

Die Beantragung

Um den entsprechenden Antrag für eine Halteverbotszone vor dem eigenen Haus erstellen zu können, ist zunächst die Anfertigung eines formlosen Dokuments notwendig. Dieser Antrag sollte dabei folgende Daten enthalten:

  • vollständiger Name des Antragstellers
  • Kontaktmöglichkeiten
  • die neue Adresse
  • die genaue Adresse des Halteverbots
  • das Umzugsdatum und
  • nicht zuletzt auch die genaue Dauer, über welche das Halteverbot bestehen soll.

Dieser Antrag muss dann direkt bei einem Bürgeramt oder einer Straßenverkehrsbehörde und mindestens eine Woche vor der geplanten Einrichtung eingereicht werden. Die Beantragung hat dabei persönlich zu erfolgen.

So können weitere Fragen geklärt werden. Zudem dauert die Beantragung zumeist nur wenige Minuten, wobei die Genehmigung gegebenenfalls direkt mitgenommen werden kann.

Problem: Absolutes Halteverbot

Eine Ausnahme stellt in diesem Zusammenhang lediglich die Situation dar, dass vor der Wohnung ein absolutes Halteverbot besteht. In diesem Fall muss die gewünschte Verbotszone erst durch einen Fachmann besichtigt werden, bevor es zu einer Ausstellung kommen kann.

Kosten

Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass das Einrichten einer solchen Halteverbotszone auch Gebühren nach sich zieht. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland.

Als Orientierungshilfe können allerdings die folgenden Werte dienen. So kostet

  • ein Tag in der Regel um die 20 Euro
  • eine Woche um die 50 Euro und
  • ein Monat etwa 100 Euro.

Zudem müssen offizielle Schilder der Stadt ausgeliehen werden, mit welchen die Zone gekennzeichnet wird. Die Leihgebühr hängt ebenso von den Regelungen der Bundesländer und der Dauer der Ausleihung ab und beträgt rund 20 bis 30 Euro.

Alternativen

Die Beantragung eines offiziellen Halteverbots ist damit mit einigen Kosten und Mühen verbunden. Aus diesem Grund setzen viele Umziehende auf alternative Methoden, um für eine reibungslose Verladung des eigenen Hab und Guts zu sorgen. So werden beispielsweise selbst Haltezonen abgesteckt oder die entsprechenden Parkplätze frühzeitig durch eigene PKWs besetzt.

Diese Methoden sind allerdings mit einigen Risiken verbunden. So kann es sein, dass eine Strafe wegen Verletzung der Straßenverkehrsordnung verhängt wird oder dass der gewünschte Parkplatz nicht rechtzeitig frei wird.

Insgesamt ist die Beantragung eines Halteverbots eine sinnvolle Maßnahme, sobald an einer stark genutzten Straße umgezogen werden soll. Nur so kann man sich schließlich sicher sein, dass der Umzug reibungslos und vor allem schnell gelingt.

Tipps zum Auszug: Wichtig in der alten Wohnung

Rückt der Umzugstag näher, sollte man einen Blick in den Mietvertrag der alten Wohnung werfen. Wie muss die Wohnung übergeben werden? Muss ich renovieren oder reicht das Abreißen der Tapeten?

Muss die Wohnung renoviert übergeben werden, sollte mit den Tapezier- und Malerarbeiten frühzeitig begonnen werden, damit es zu keinen zeitlichen Problemen kommt. Gehören Einrichtungsgegenstände zur Ausstattung der Wohnung, sollten diese in einem Übergabeprotokoll aufgezählt werden, welches bei Auszug vom Vermieter unterschrieben wird.

In diesem Übergabeprotokoll können auch die Schlüssel aufgezählt werden, die dem Vermieter übergeben werden. Zuletzt muss noch an das Ablesen der Zählerstände und die Übermittlung an den Energieversorger gedacht werden. Auch die Namensschilder an der Klingel und am Briefkasten sind beim endgültigen Auszug zu entfernen.

Raumkontrolle

Am Tag des endgültigen Umzugs sollten noch mal alle Wohnräume wie auch Dachboden, Kellerraum und Waschküche auf vergessene Gegenstände kontrolliert werden. Ein Ablesen aller Zählerstände kann dann erfolgen, wenn Heizung, Wasser und Strom nicht mehr gebraucht werden.

Zu diesem Zeitpunkt können alle Heizungen abgedreht und die Hauptsicherung ausgestellt werden. Bei der Ablesung sollten die Zählerstände den einzelnen Zählernummern zugeordnet und dem jeweiligen Energieversorger zeitnah mitgeteilt werden. Mit der Übermittlung der Zählerstände an den Energieversorger erfolgt zugleich die Abmeldung.

Persönliche Gegenstände entfernen

Die grundsätzliche Arbeit im Rahmen des Umzugs liegt darin, das eigene Hab und Gut in die neue Bleibe zu bringen. Mitunter sammelt sich dabei aber manches an, was nun nicht mehr benötigt wird.

Dennoch kann der Vermieter darauf bestehen, dass die Räumlichkeiten zunächst gänzlich zu leeren sind, ehe er das Vertragsverhältnis beendet. Kommt der Mieter der Aufforderung nicht nach, vielleicht Kisten, einen Schrank oder Haushaltsgegenstände zu entfernen, dürfen diese kostenpflichtig entsorgt werden.

Ratsam ist es daher, alle überschüssigen Ansammlungen, die in der neuen Unterkunft nicht gebraucht werden können, sofort wegzuwerfen oder in der Nachbarschaft zu fragen, wo sich dafür noch Bedarf finden lässt.

Renovierungsarbeiten

Zum Mietbeginn ist das Miteinander zwischen Vermieter und Mieter immer einvernehmlich. Jeder von ihnen kommt zu seinem Ziel. Der eine erhält zukünftig die Monatsmiete, der andere bezieht seine Wunschwohnung.

Rechtsgrundlage ist der Mietvertrag. Darin ist auch festgehalten, wie die Wohnung bezogen wird, und wie sie später verlassen werden muss. In vielen Fällen wird sie renoviert übergeben und muss renoviert zurückgegeben werden.

Beim Verlassen der Mietwohnung hat der Mieter ein anderes, ein neues Ziel. Entweder ist es die zukünftige Mietwohnung oder das neue Eigenheim.

Ab der Kündigung ist die derzeitige Mietwohnung nur noch mäßig interessant. Trotzdem müssen die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt werden, sofern die Vorstellungen des Vermieters aus dem Mietvertrag mit Recht und Gesetz übereinstimmen. Das ist oftmals, zugunsten des Mieters, nicht der Fall.

Doch bei Weitem nicht alle Mieter möchten sich im Streit von ihrem Vermieter trennen. Viele von ihnen benötigen für ihren zukünftigen Vermieter eine Vormieterbescheinigung, also eine des aktuellen Vermieters.

Die kann in einigen Passagen, vergleichbar mit einem Arbeitszeugnis, so oder so ausfallen. Vor diesem Hintergrund wird also die Wohnung beim Auszug so renoviert, dass es bei der Wohnungsabnahme keine Probleme gibt und der Vermieter die Kaution anstandslos zurückzahlt.

Die Wohnung muss so verlassen werden, wie sie vor Jahren bezogen worden ist. Zum Renovieren gehört ein Wiederherstellen des damaligen Zustandes mit Tapete und Farbe. Eine handelsübliche Raufasertapete in neutral-weißer Farbe genügt.

Nötige Renovierung oder gewöhnliche Abnutzungsspur?

Schönheitsreparaturen sind im Prinzip keine wirklichen Reparaturen, sondern Renovierungsarbeiten, welche das Ziel haben, die Wohnung wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Wohnung muss also bis zu einem gewissen Grad wieder so renoviert werden, dass sie jene Eigenschaften aufweist, wie sie vor dem Einzug vorgeherrscht haben.

Hierbei gibt es allerdings einiges zu beachten. Zum einen müssen natürlich vorgenommene Änderungen rückgängig gemacht werden, indem beispielsweise eine blau gestrichene Wand wieder weiß überstrichen wird und die gesamte Wohnung geputzt wird. Gleichzeitig gibt es allerdings auch die gesetzliche Vorgabe, dass ein vertragsgemäßer Gebrauch nicht zu vertreten ist.

Dies bedeutet, dass gewöhnliche Abnutzungsspuren nicht renoviert werden müssen. Weist beispielsweise ein Treppengeländer gewöhnliche Abnutzungsspuren auf, so ist der Mieter nicht verpflichtet, dieses beim Auszug zu renovieren oder gar zu ersetzen. Gleiches gilt für Einrichtungsgegenstände wie Einbauküchen oder Duschen.

Darüber hinaus ist auf eventuelle Klauseln im Mietvertrag zu achten. Diese schreiben vor, ob noch weitere Pflichten bestehen, also ob noch weitere Schönheitsreparaturen vorgenommen werden müssen. Allerdings bedeutet das Bestehen einer solchen Klausel noch lange nicht, dass diese auch rechtswirksam ist.

So sind beispielsweise Klauseln in Mietverträgen nicht rechtsgültig, sobald dem Mieter vorgeschrieben wird, wie der persönliche Lebensraum während der Dauer des Mietverhältnisses auszusehen hat. Konkret bedeutet dies, dass ein Mietvertrag beispielsweise nicht vorgeben darf, dass die Türen nur weiß gestrichen sein dürfen. Der Vermieter darf allerdings verlangen, dass die Türen zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe wieder weiß sind.

Nachweisbare Schäden in den Räumlichkeiten

Ist die Wohnung erst einmal leergeräumt, zeigt sich schonungslos der Zustand der Wände, Decken und Böden. Lassen sich hier nun Mängel feststellen, die vorher nicht zu erkennen waren, stellt sich oft die Frage, wer dafür haftet.

Allgemein gilt: Übliche Abnutzungserscheinungen, die aus dem normalen Gebrauch der Wohnung hervorgehen, sind im Rahmen der monatlichen Mietzahlung gedeckt, können also nicht zusätzlich als Reparatur eingefordert werden.

Demgegenüber besitzt der Vermieter einen Anspruch gegen den Mieter, wenn dieser die Risse in der Wand oder die beschädigten Dielen im Fußboden zu verantworten hat. In diesen Fällen kann eine Renovierungsleistung ebenso wie ein finanzieller Ausgleich des Schadens verlangt werden. Allerdings sind derartige Fälle umstritten und hängen oft von Details ab.

Bauliche Veränderungen der Wohnung

Abzugrenzen von den üblichen Schäden sind alle Umbauten, die der Mieter im Laufe der Jahre vorgenommen hat. Das kann etwa die Trennwand sein, die im Zimmer errichtet wurde. Auch die abgehängte Decke oder die eigens installierte Duschkabine zählt dazu.

Grundsätzlich sollten derartige Maßnahmen mit dem Vermieter vor dem ersten Hammerschlag besprochen und vertraglich fixiert werden. Zieht der Mieter aus, muss bereits feststehen, was mit den Hinterlassenschaften zu geschehen hat.

Das ist vor allem auch dann wichtig, wenn eine zurückbleibende Einbauküche in hohem Wert plötzlich dem Vermieter in Rechnung gestellt wird. Welche Partei zu welcher Zeit Ansprüche geltend machen kann, ist somit einzelfallabhängig.

Wände

Beim Streichen der Wände ist gängiges Material ausreichend. Der Vermieter kann beispielsweise keine teuren Ökofarben verlangen.

Entscheidend ist die neutrale Gestaltung der Räume. Sie ist die Grundlage dafür, dass die Wohnung in dieser Neutralität dem Nachmieter angeboten und zugemutet werden kann.

Zum Renovieren gehört das Entfernen jeglicher Haken, Nägel und Dübel. Die durch deren Anbringen und Entfernen entstandenen Wandlöcher und Wandrisse müssen geschlossen werden.

Das muss kein externer Fachmann tun - im Ergebnis muss allerdings das Können eines Hobbywerkers erkennbar sein. Wer die bekannten zwei linken Hände hat, der sollte diese Arbeiten fachmännisch erledigen lassen.

Türen

Einbauten in den Räumen müssen entfernt, ausgehängte Türen wieder eingehängt werden. Sie müssen im wahrsten Sinne des Wortes reibungslos schließen, was meistens nicht der Fall ist. Hier muss ebenfalls durch den geübten Heimwerker oder durch einen Schreiner Hand angelegt werden.

Die Schlösser aller Türen müssen öffnen und schließen. Das ist keineswegs selbstverständlich, weil Zimmertüren oftmals jahrelang nicht verschlossen, Schloss und Schlüsselalso nicht bewegt werden.

Fenster

Zusätzlich angebrachte Verriegelungen an Fenstern und Türen müssen demontiert, die dadurch entstehenden Löcher mit dem dazu passenden Material geschlossen und überstrichen werden. Tür- und Fensterrahmen werden letztendlich erst durch die Demontage solcher Sicherungen beschädigt. Trotzdem kann der Vermieter darauf bestehen, auch hier den originären Zustand wiederherzustellen.

Fußboden

Fußböden werden über einen Zeitraum von sieben Jahren abgeschrieben. Der Mieter hat also nach sieben Jahren Anspruch auf einen neuen Fußbodenbelag. Wenn er darauf verzichtet hat und erst nach Ablauf von sieben Jahren die Wohnung verlässt, dann gehört umgekehrt der Fußbodenbelag nicht zu seinen Renovierungspflichten - unabhängig von Aussehen und Zustand.

Fazit

Im Übrigen gilt der ganz allgemeine Grundsatz, dass der Vermieter nicht mehr renovieren muss, als von ihm abgewohnt worden ist. Alle von ihm ein- oder mitgebrachten Gegenstände müssen aus der Mietwohnung entfernt werden - losgelöst davon, ob sie beweglich oder befestigt worden sind. Die dadurch entstehenden Gebrauchsspuren sind zu beseitigen, also zu renovieren.

Im gegenseitigen Interesse ist es angebracht, sich über die Renovierung beim Wohnungsauszug einvernehmlich zu einigen. Gerichtsentscheidungen enden meistens mit einem Vergleich.

Der hat zur Folge, dass jeder von beiden seine eigenen und die anteiligen Gerichtskosten zu bezahlen hat. Das sind vermeidbare Zusatzkosten.

Wohnungsübergabe

Zuletzt erfolgt mit der Schlüsselabgabe an den Vermieter die Wohnungsübergabe. Die Schlüssel, die man beim Einzug erhalten hat, müssen in vollständiger Anzahl zurückgegeben werden. Fehlt ein Schlüssel, kann der Vermieter die dazugehörigen Schlösser auf Kosten des Mieters auswechseln lassen. Bei der Schlüsselübergabe sollte man nicht vergessen, den Vermieter auf die Rückzahlung der Mietkaution anzusprechen.

Wichtig: Bei der Wohnungsübergabe das Thema Mietkaution bzw. deren Rückzahlung nicht vergessen!

Tipps zum Einzug: Wichtig in der neuen Wohnung

Auch für die neue Wohnung empfiehlt sich die Anfertigung eines Übergabeprotokolls. In Beisein des Vermieters sollten sichtbare Mängel aufgelistet und gegebenenfalls Reparaturanfragen gestellt werden.

Zudem sollte die Anzahl der vom Vermieter ausgehändigter Schlüssel festgehalten werden. Auch die Zählerstände der neuen Wohnung müssen zeitnah dem Energieversorger mitgeteilt werden. Mit dem Anbringen der Klingel- und Briefkastenschilder sorgt man dafür, dass Post zugestellt und man persönlich erreicht werden kann.

So wird auch sichergestellt, dass Handwerker den neuen Mieter problemlos auffinden. Spätestens am Tag der offiziellen Schlüsselübergabe müssen auch die Strom-, Gas- und Wasserzähler abgelesen und die Stände dem Energieunternehmen mitgeteilt werden.

Eine neue Wohnung bedeutet auch neue Nachbarn, eine neue Hausordnung und neue Reinigungspläne. Eine Vorstellung bei den Nachbarn kann zu einem guten Klima innerhalb der Hausgemeinschaft beitragen und ein frühzeitiger Blick auf den Reinigungsplan verhindert, dass das Wischen des Flures und das Fegen der Eingänge nicht gleich in der ersten Woche vergessen wird.

Punkte, die es zu überprüfen gilt

Sind alle Kartons und Möbel in die neue Wohnung gefahren worden, sollte umgehend überprüft werden, ob auch tatsächlich nichts vergessen wurde. Auch sollte man nach möglichen Schäden sehen, besonders dann, wenn der Umzug von einem Unternehmen absolviert worden ist. Wichtig ist außerdem die Überprüfung von Strom, Wasser und Heizung.

Raumplanung

Bevor man anfängt, die Umzugskartons auszupacken und das ganze Hab und Gut wahllos in der neuen Wohnung zu verteilen, sollte man sich zu diesem Zeitpunkt bereits einen Plan gemacht haben. Wie sollen die einzelnen Räume aussehen? Welche Möbel kommen in welcher Anordnung wo hinein?

Bei der Raumgestaltung spielen viele unterschiedliche Faktoren eine Rolle. Hier haben wir zahlreiche Tipps zur Einrichtung für Sie zusammengestellt.

  • Judith Borowski Das Umzugsbuch: Raus mit Stil. Wie Sie ausziehen, umziehen, einziehen und trotzdem nicht die Nerven verlieren!, Callwey, 2008, ISBN 3766717715
  • Hajo Bücken Umziehen macht Spaß: Aus Stress wird gute Laune, Edition Xxl, 2004, ISBN 3897362082

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