17. August 2009
Bei einem Umzug steht oft die neue Wohnung im Vordergrund. Bei aller Vorfreude, allen Planungen und Vorbereitungen für den Umzug gerät die alte Wohnung schnell in Vergessenheit. Dabei gibt es beim Auszug ebenso viele und wichtige Dinge zu beachten wie beim Einzug. Eine Liste mit allen notwendigen Arbeiten kann dazu beitragen, nichts zu vergessen.
Bereits vor dem geplanten Umzugstermin sollte man sich darüber informieren, in welchem Zustand die Wohnung zurückzugeben ist. Informationen dazu stehen im Mietvertrag oder können direkt beim Vermieter erfragt werden. In den meisten Fällen ist ein Mieter dazu verpflichtet, die Wohnung in ihrem Urzustand zu verlassen. War die Wohnung beim Einzug frisch renoviert, steht auch jetzt beim Auszug eine Renovierung an. Musste man dagegen selbst renovieren, kann man sich diese Arbeit nun sparen. Auf jeden Fall sollte ein Blick auf die Farbwahlklausel geworfen werden. Meist müssen die Wände, Türen, Heizkörper etc. weiß hinterlassen werden.
Möchte man einen Nachsendeauftrag stellen, sollte man dies auch bereits ein paar Tage vor dem Auszug tun. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Postsendungen bereits ab dem Umzugstag im Briefkasten der neuen Wohnung landen.
Am Tag des endgültigen Umzugs sollten noch mal alle Wohnräume wie auch Dachboden, Kellerraum und Waschküche auf vergessene Gegenstände kontrolliert werden. Ein Ablesen aller Zählerstände kann dann erfolgen, wenn Heizung, Wasser und Strom nicht mehr gebraucht werden. Zu diesem Zeitpunkt können alle Heizungen abgedreht und die Hauptsicherung ausgestellt werden. Bei der Ablesung sollten die Zählerstände den einzelnen Zählernummern zugeordnet und dem jeweiligen Energieversorger zeitnah mitgeteilt werden. Mit der Übermittlung der Zählerstände an den Energieversorger erfolgt zugleich die Abmeldung.
Auch das Entfernen der Klingel- und Briefkastenschilder an der Wohnungs- und Haustür darf nicht vergessen werden. So kann keine Post mehr zugestellt werden, wenn die Schlüssel abgegeben und der Zugang zum Briefkasten damit versperrt ist.
Zuletzt erfolgt mit der Schlüsselabgabe an den Vermieter die Wohnungsübergabe. Die Schlüssel, die man beim Einzug erhalten hat, müssen in vollständiger Anzahl zurückgegeben werden. Fehlt ein Schlüssel, kann der Vermieter die dazugehörigen Schlösser auf Kosten des Mieters auswechseln lassen. Bei der Schlüsselübergabe sollte man nicht vergessen, den Vermieter auf die Rückzahlung der Mietkaution anzusprechen.
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