Gründe für Schimmel in der Wohnung - warum Lüften oft nicht hilft

Für die Entstehung von Schimmel ist u.a. auch die relative Luftfeuchtigkeit entscheidend

Von Karin Sebelin
20. Januar 2011

Die Ursache für Schimmel ist nicht immer falsches Lüften. Oft sind es schalldichte und kälteisolierte Fenster und zusätzliches zu starkes Herunterkühlen der Räume, um Energie zu sparen, die in Verbindung mit mangelndem Lüften zu Schimmelbildung führen.

Bestimmung der relativen Luftfeuchtigkeit

Für die Entstehung von Schimmel ist allerdings noch die relative Luftfeuchtigkeit entscheidend. Nur wo genug Feuchtigkeit vorhanden ist, hat Schimmel eine Chance. Bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von über 60 Prozent wird es kritisch, meinen die Energieexperten des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale. Vor allem über einen längeren Zeitraum. Die relative Luftfeuchtigkeit lässt sich mit einem Hygrometer einfach bestimmen.

Die Empfehlung lautet: Im Sommer die Kellerfenster nur nachts zum Lüften öffnen, um Schimmelbildung vorzubeugen, und entstehende Feuchtigkeit durch Baden und Kochen umgehend aus der Wohnung leiten.

Weitere Ursachen für Schimmelbildung und Hinweise zur Entfernung

Andere Gründe für Schimmelbildung sind Mängel am Bauwerk. Solche Baumängel sind gerne Streitpunkte zwischen Vermieter und Mieter. Tatsache ist: Die Miete für eine mit Schimmel befallene Wohnung kann laut Urteil gemindert werden, falls der Vermieter wiederholt keine Abhilfe schafft. Eine Mietminderung zwischen zehn und hundert Prozent je nach Härtefall scheint hier rechtens.

Wer meint, mit der Entfernung der verschimmelten Tapete und einer neuen Tapete sei alles getan, irrt. Wenn der Grund für die Feuchtigkeit nicht beseitigt wird, kehrt der Schimmel neu zurück.

Ist der Befall mit Schimmel großflächig, sollte ein Fachmann ans Werk. Die sanierten Stellen sollten immer wieder auf erneuten Befall kontrolliert werden.

Verpflichtungen des Mieters

Ein Mieter ist verpflichtet, seine Mietwohnung immer ausreichend zu heizen und zu lüften. Übermäßiges Heizen ist unnötig. Wer berufstätig ist, muss während der Arbeit nicht zu Hause lüften. Dies wurde richterlich bestimmt. Nur morgens und abends muss jeweils eine Viertelstunde gelüftet werden.

Wer Schimmel in seiner Wohnung entdeckt, ist verpflichtet, diesen Sachverhalt dem Vermieter umgehend mitzuteilen.