Urteil: Mietminderung bei Schimmel gerechtfertigt; Mieter müssen nicht ständig lüften

Von Laura Busch
2. November 2010

Schimmel in der Wohnung ist nicht nur unschön, sondern kann auch gesundheitsgefährdend werden. Doch wer ist verantwortlich für den Befall? Mieter und Vermieter streiten sich immer wieder darum, wer für die Kosten der Beseitigung aufkommt. Das Amtsgericht München verhandelte jetzt einen Fall, bei dem die Mieterin ihre Mietkosten vollständig mindern wollte, weil sich in ihrer Wohnung Schimmelflecken von bis zu 80 Zentimeter Höhe ausgebreitet hatten. Die Vermieterin hatte den Schaden bereits begutachtet und erklärt, er könne nur daher rühren, dass die Mieterin nicht ausreichend gelüftet hätte.

Die Mieterin klagte darauf hin, und erklärte, sie lasse sich nicht zwingen, bei offenem Fenster zu schlafen oder das Fenster aufzulassen, wenn sie bei der Arbeit sei. Das Gericht gab der Klägerin recht und erklärte, um eine Schimmelbildung zu verhindern, müsse es ausreichen, wenn eine Mietpartei morgens und abends die Wohnung gründlich durchlüfte.