Schimmelbefall in der Wohnung: Diese Rechte haben sie als Mieter

Von Thorsten Hoborn
11. August 2010

Schimmelpilze sind allgegenwärtig, doch wenn sie vermehrt und vor allem in der eigenen Wohnung auftauchen, ist höchste Vorsicht geboten. Wer längere Zeit von Schimmelpilzen umgeben ist, dem drohen gesundheitliche Folgen. Vermehrt treten Kopfschmerzen und Erkältungssymptome auf, während die Lunge schleichend von Sporen bevölkert wird. Falsche Lüftungsgewohnheiten, die Bausubstanz der Wände und Beschaffenheit der Fenster können Schimmelbildung begünstigen. Die Platzierung von Möbeln hat hingegen keinerlei Einfluss darauf.

Mieter, die an verschieden kleinen Stellen eine Schimmelbildung in der Wohnung beobachten, haben das Recht, weniger Miete zu zahlen, bis der Vermieter den Befall komplett beseitigt hat. Existiert beispielsweise in Badezimmern keine ausreichenden Lüftungsmöglichkeit, hat der Vermieter die Kosten zur Schimmelbehebung zu tragen. In besonders schweren Fällen kann versteckter Schimmelbefall sogar schwere Lungenentzündungen auslösen. Eine Mietminderung um 100 Prozent kann dann problemlos erwirkt werden.