BGH entscheidet gegen bunte Wände - Mieter müssen Wohnung in neutralen Farben hinterlassen

Von Dörte Rösler
8. November 2013

Farbe bringt Leben ins Haus. Solange ein Mietvertrag läuft, dürfen die Mieter ihre Wohnung deshalb nach eigenem Geschmack streichen. Wer weiße Wände übernimmt, darf sie beim Auszug aber nicht bunt hinterlassen. Wenn der Mieter sich farblich ausgetobt hat, darf der Vermieter sogar die Kaution zurückhalten und in Malerarbeiten investieren - so ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs.

Als die klagenden Mieter 2007 in die Doppelhaushälfte zogen, waren alle Wände frisch geweißt. Beim Auszug hinterließen sie mehrere Flächen in kräftigem Rot, Blau und Gelb. Da das Haus in diesem Zustand nicht weitervermietbar war, ließ die Eigentümerin den Maler kommen. Kosten: 3.600 Euro.

Die Hälfte der Rechnungssumme bezahlte die Vermieterin von der Kaution. Die restlichen 1.800 Euro forderte sie von ihren ehemaligen Mietern. Zu Recht, wie die Bundesrichter befanden. Wenn Mieter ihre Wohnung nicht in neutraler Dekoration übergeben, sind sie zu Schadenersatz verpflichtet.

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