Sanierung des Eigenheims nur eingeschränkt von der Steuer absetzbar

Von Max Staender
14. Juni 2012

Während Vermieter die Kosten der Modernisierung ihres Eigenheims steuerlich absetzen können, klappt dies bei den Selbstnutzern nicht so einfach. Sie sind nur in der Lage 20 Prozent der Handwerkskosten von maximal 6.000 Euro steuerlich geltend zu machen, was somit rund 1.200 Euro wären.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, was der Bundesfinanzhof jetzt in drei Grundsatzurteilen festgelegt hat. Sofern beispielsweise Gesundheitsgefahren bei der Sanierung eines Gebäudes vorliegen und außergewöhnliche Belastungen eintreten, können die Hausbesitzer auch höhere Beträge von der Steuer absetzen. Allerdings sollten die Betroffenen sämtliche Beweise sammeln und Gutachten anfertigen lassen, um Diskussionen und Ärger mit dem entsprechendem Finanzamt aus dem Weg zu gehen.