Welche baulichen Veränderungen Mieter vornehmen dürfen

Im Zweifel gilt immer, sich die Erlaubnis vom Vermieter zu holen

Von Ingo Krüger
17. März 2015

Wenn Mieter ihre Wohnung nach eigenen Vorstellungen gestalten möchten, müssen sie einige Dinge beachten. So ist es ihnen nicht gestattet, Wanddurchbrüche oder Anbauten ohne die Erlaubnis ihres Vermieters durchzuführen. Sie riskieren sonst die Kündigung. Zudem sollten sie sich vor einer Baumaßnahme den Verzicht auf Rückbauverpflichtung bestätigen lassen.

Kleinere Bautätigkeiten

Kleinere Bautätigkeiten sind auch ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt, etwa das Bohren von Löchern. Selbst das Einsetzen einer Leichtbauwand aus Gipsfaser- oder Gipskartonplatten ist erlaubt.

Allerdings kann der Vermieter beim Auszug auf den Rückbau bestehen. Zudem kann eine solche Wand die Luftzirkulation verändern und Feuchtigkeitsschäden hervorrufen. Für die Beseitigung der Schäden muss der Mieter aufkommen.

Einbauten bestätigen lassen

Sollten beim Einzug Einbauten des Vormieters vorhanden sein, sollte man sich dies vom Vermieter bestätigen lassen. Sonst muss man diese unter Umständen selbst beseitigen. Arbeiten beim Auszug müssen fachgerecht durchgeführt werden.