Dem Festbetrag entgehen: So kann man bei der GEZ doch eine Ausnahmeregelung erwirken

Von Laura Busch
3. Juni 2013

Seit Anfang des Jahres gelten für die GEZ-Gebühren neue Regelungen. Jeder Haushalt muss die gleiche Summe zahlen, egal welche Geräte betrieben werden. Der Verbraucherzentrale NRW zufolge gibt es aber doch einige Ausnahmeregelungen. So zum Beispiel dann, wenn das Einkommen die Bedarfsgrenze für Sozialhilfe nicht um mehr als 17,98 Euro überschreitet.

Mit einem Ablehnungsbescheid der Sozialbehörde kann man gegenüber der GEZ eine Befreiung erreichen. Denselben Effekt hat ein Schwerbehindertenausweis mit der RF-Kennzeichnung. Wer in einem Pflege- oder Altenheim lebt, kann sich von der Heimleitung einen entsprechenden Nachweis ausstellen und sich so befreien lassen.

Auch wer in einer WG lebt, zahlt nun nur noch einmalig für die Wohnung und kann die Kosten entsprechend unter allen Mitbewohnern aufteilen. Die Regelungen zeigen aber, dass wirklich nur in Ausnahmefällen eine Befreiung von den neuen Gebühren möglich ist.