Welchen Lärm muss man als Mieter von den Nachbarn ertragen?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
17. Mai 2013

Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, der muss damit rechnen, dass es dort nicht immer ruhig zugeht. Doch welchen Lärm muss man als Mieter von den Nachbarn, beziehungsweise von den Bewohner über der eigenen Wohnung hinnehmen?

So kann es durchaus, besonders bei Altbauten, passieren, dass man den Mieter darüber hört, wenn er durch die Wohnung geht. Andererseits kann man auch verlangen, dass dieser seine Stühle mit Filzgleitern versieht oder nicht mit den Straßenschuhen durch die Wohnung stampft.

In vielen Hausordnungen gibt es somit auch Regeln, an die man sich als Mieter halten muss. So ist hier vor allem die Nachtruhe, die meistens zwischen 22 und 6 oder 7 Uhr morgens liegt, zu beachten. Doch kann man seinem Nachbarn, wenn er eventuell von der Spätschicht nach Hause kommt, das Duschen nicht verbieten. Auch die Benutzung der Toilette ist jederzeit gestattet. Doch kann es passieren, wenn Kleinkinder im Hause sind, dass auch nachts das Kind vielleicht mal schreit.

Bei dem Thema Tierhaltung im Haus gelten ebenfalls besondere Regeln, wenn der Vermieter diese gestattet hat. Auch ist Hausmusik erlaubt, wenn sie auf zwei Stunden täglich begrenzt wird, wer aber zum Beispiel als Klavierspieler mehrere Stunden üben muss, der sollte sich dafür besser eine geeignetere Möglichkeit suchen. Waschmaschinen und Staubsauger sollten nur zur normalen Tageszeit in Betrieb genommen werden, aber dies ist auch sonntags erlaubt.

Wenn es zum Streit mit den Nachbarn kommt, so liegt die Entscheidung meistens an dem jeweiligen Richter, denn ganz konkrete Vorschriften gibt es in vielen Fällen nicht.