Strahlen eines Mobilfunkmastes sind keine Gesundheitsgefahr

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
21. März 2013

Bei einem Bau eines Mobilfunkmast wird die Anlage durch die Bundesnetzagentur überprüft, ob die Bundesimmissions­schutzverordnung (BlmSchV) eingehalten wird.

Dabei geht es um mögliche gesundheitliche Schäden durch die Strahlen. Ein Betreiber dieses Funkmast, das Unternehmen Telefónica, hatte diese Genehmigung erhalten, doch eine Frau in Ostsachsen klagte vor Gericht, weil sie nach dem Bau und der Inbetriebnahme unter gesundheitlichen Problemen litt und nicht mehr arbeitsfähig war.

Von dem Unternehmen forderte sie einmal einen Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro sowie die Verpflichtung der Unterlassung, also Stilllegung des Funkmast.

Die zuständigen Richter am Oberlandesgericht in Dresden stellten sich jedoch auf die Seite des Unternehmens, weil die gemessen Werte weit unter den zugelassenen Grenzwerten lagen. Die Klägerin hätte so beweisen müssen, dass selbst geringe Werte gesundheitsschädlich sind, was sie aber nicht konnte.

So muss sie also die elektromagnetischen Felder dulden und erhält dafür auch keinerlei Entschädigung.