Verfütterung von Zwiebeln an Schweine ist in Ordnung

Von Marion Selzer
27. Dezember 2011

Betreibt ein Landwirt einen Schweinezuchtbetrieb, dann müssen Nachbarn den Gestank der Tiere hinnehmen, hat das Verwaltungsgericht Osnabrück nun entschieden. In Osnabrück hatte sich ein Mann aus der Nachbarschaft eines Schweinezuchtbetriebes wegen dem Geruch des Betriebes belästigt gefühlt und klagte auf ein Verbot über die Verfütterung von Zwiebeln an die Tiere, da die Verdauungsgase dadurch besonders übel stinkten. Die Stadt drohte dem Bauern daraufhin mit einem Bußgeld von 2500 Euro, falls er nicht auf anderes Futter ausweichen würde.

Die Richter vom Verwaltungsgericht sahen dieses Bußgeldverfahren für unrechtmäßig, da die Verfütterung von Zwiebeln zu den üblichen Futtermitteln zu zählen sei und die daraus entstehenden Gerüche von der Nachbarschaft demnach hingenommen werden müssten. Nur wenn die Stadt einen offensichtlichen Beweis darüber leisten könne, dass die Verdauungsgase nach dem Verzehr von Zwiebeln übler als gewöhnlich riechen, müsse die Zwiebel-Verfütterung eingestellt werde.

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