1. Dezember 2011
Eine gewisse Kompromissbereitschaft gehört zu einem friedlichen Zusammenleben einfach dazu. Doch was, wenn der Nachbar das ganz anders sieht? Wir zeigen, welche Möglichkeiten Sie im Falle akuter Streitigkeiten nutzen können.
Kreischende Kinder, permanenter Grillgeruch im Sommer, laute Musik und Partys, Fußgetrampel und ungewischte Fußböden: Das Leben in einem Miethaus birgt eine ganze Menge Konfliktpotential. Was uns auf die Nerven geht und was wir mühelos tolerieren können, ist die eine Sache. Welches Recht uns dabei zusteht, manchmal eine ganz andere. Für ein gutes Verhältnis zum Nachbarn sollte man daher Rücksicht nehmen und vielleicht nicht zwingend alles durchboxen, was rechtlich möglich ist. Umgekehrt gilt dasselbe - selbstverständlich kann man auch vom Gegenüber eine gewisse Kompromissbereitschaft erwarten. Wenn sich jedoch eine oder beide Parteien permanent gestört fühlen oder bereits dicke Luft herrscht, dann sollte schleunigst gehandelt werden.
Ganz grundsätzlich sind die Regeln fürs Zusammenleben nicht zuletzt auch im Nachbarschaftsrecht geregelt. Das Problem dabei: Zum einen sind die entsprechenden Gesetze abhängig vom jeweiligen Bundesland - und somit nicht immer einheitlich. Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise kennt aktuell gar kein solches Gesetz. Und das nicht ohne Grund: Die Praxis hat vielfach gezeigt, dass außergerichtliche Einigungen oftmals die besten sind. Denn wer möchte noch mit einem Menschen im Haus wohnen, gegen den er zuvor vor Gericht gezogen ist? Oftmals verschärfen Gerichtsprozesse die Tonart noch.
Wenn die Situation noch nicht zu verfahren ist, hilft oftmals ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn. Zusätzlich kann auch der Vermieter eingeschaltet werden - dabei sollte man jedoch tunlichst vermeiden, den Nachbarn persönlich schlechtzumachen. Wenn die Gegenseite für Gespräche kein Interesse zeigt, vielleicht sogar absichtlich provoziert oder auf seinem Recht beharrt, kann ein sogenannter Mediator eingeschaltet werden. Einige Gerichte weisen Nachbarschaftsklagen sogar ab und verweisen auf die Möglichkeit einer solchen Mediation, bei der beide Parteienden Konflikt so neutral wie möglich besprechen. Wenn beide Seiten mitmachen, kann so oftmals eine gute Lösung gefunden werden. Wichtig: Eine Rechtsberatung kann ein solches Verfahren nicht ersetzen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte deshalb einen Rechtsanwalt mit entsprechender Spezialisierung aufsuchen. Ein Prozess ist dabei wie beschrieben oftmals der letzte Ausweg. Doch auch wenn es nicht zu einem Prozess kommt, bietet ein Rechtsanwalt persönliche Beratung zu den individuellen Möglichkeiten beim Nachbarschaftsstreit an.
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