Besondere Vertragsverhältnisse: Ein Möbelkauf muss sorgsam abgewägt werden

Von Katja Seel
15. Mai 2012

Sobald man im Möbelgeschäft den Kaufvertrag für ein Möbelstück unterschrieben hat, gibt es kein Rücktrittsrecht mehr. Ein vierzehntägiges Widerrufsrecht hat der Käufer nur, wenn das Sofa oder der Schrank telefonisch oder über das Internet erworben wurde.

Anders verhält es sich jedoch, wenn der Gegenstand Mängel aufweist. Als Mangel gilt dabei auch, wenn sich ein geliefertes Sofa von dem Ausstellungsstück im Möbelhaus unterscheidet. Hier kann der Kunde das Möbelhaus auffordern, gemäß des abgeschlossenen Vetrages zu liefern. Er muss die Abweichungen vom gewünschten Möbelstück jedoch selbst belegen können. Deshalb ist es unbedingt empfehlenswert, sich im Möbelhaus schriftlich bestätigen zu lassen, welche Ausstattung genau gewünscht wird.

Bei einem beschädigten Möbelstück, etwa einem Riss im Polster oder einem Kratzer im Holz, ist der Verkäufer in der Pflicht, den Schaden zu beheben. Ist man bereit, die Beschädigung in Kauf zu nehmen, kann man über einen Preisnachlass verhandeln. Bei gravierenden Schäden ist es am besten, gleich bei der Lieferung die Annahme zu verweigern. Daher sollte man ein Möbelstück immer sofort untersuchen und Mängel am besten fotografisch und im Beisein von Zeugen dokumentieren.

Hat man es versäumt, die Annahme zu verweigern, ist dem Möbelhaus der Mangel schriftlich mitzuteilen. Der Käufer muss das Unternehmen zur Nacherfüllung des Vertrages auffordern, die innerhalb einer etwa zehntägigen Frist erfolgen muss. Dabei muss genau benannt werden, welche Mängel der Gegenstand aufweist. Nach zwei vergeblichen Reparaturversuchen seitens des Verkäufers oder bei ausbleibender Reaktion ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Dabei gehen alle Kosten für Transport und Reparatur zu Lasten des Verkäufers.

Generell ist es wichtig, bei Lieferung die Bestellnummer des Möbelstücks mit der des gewünschten Ausstellungsstückes abzugleichen. Auf der sicheren Seite ist man außerdem, wenn man den gelieferten Gegenstand sofort mit Zeugen untersucht und eventuelle Mängel schriftlich und mit der Kamera festhält.